Blockierte Twitter-Konten von @Bundeskanzler

Anfrage an: Bundeskanzleramt

die Anzahl, der vom Account @Bundeskanzler, blockierten Konten auf Twitter.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl, der v…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockierte Twitter-Konten von @Bundeskanzler [#252528]
Datum
2. Juli 2022 11:13
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl, der vom Account @Bundeskanzler, blockierten Konten auf Twitter.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252528/upload/82ae1b7e827c3c8746ddaf656d82069efea4a56e/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123IFG-02814-In 2022/NA 131 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bez…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Blockierte Twitter-Konten von @Bundeskanzler [#252528]
Datum
4. Juli 2022 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123IFG-02814-In 2022/NA 131 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 2. Juli 2022 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123IFG-02814-In 2022/NA 131 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möcht…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Blockierte Twitter-Konten von @Bundeskanzler [#252528]
Datum
25. Juli 2022 08:07
Status
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123IFG-02814-In 2022/NA 131 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich an meine E-Mail vom 4. Juli 2022 erinnern und Sie nochmals darauf hinweisen, dass für die weitere Bearbeitung des Verfahrens die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift zwingend notwendig ist. Bitte teilen Sie mir diese bis zum 29. Juli 2022 mit. Mit freundlichen Grüßen