Blockliste der Abgeordnete des Landtages Franziska Müller-Rech

Anfrage an: Landtag NRW

Blockliste der Abgeordnete des Landtages Franziska Müller-Rech auf Twitter, Instagram und Facebook. Die Abgeordnete nutzt die Accounts nicht privat, sondern nach eigener Angabe im Profil der Accounts amtlich in ihrer Funktion als Mitglied des Landtages und FDP-Vorsitzende Bonn. Rechtlich gesehen ist jeder Social-Media-Account eines Amtsträgers virtueller Natur. Zu dieser virtuellen öffentlichen Einrichtung haben grundsätzlich alle Bürger gleiche Zugangsrechte. Das Blockieren stellt einen Grundrechtseingriff in die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) sowie das Recht auf gleiche Teilhabe an öffentlichen Leistungen und Einrichtungen (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG) dar, wie ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages festgestellt hat: https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1110-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes-im-bundestag-zugang-zur-oeffentlichkeitsarbeit-der-polizei-in-sozialen-medien/file

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. August 2021
  • Frist
    22. September 2021
  • 41 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockliste der Abgeordnete des Landtages Franziska Müller-Rech [#227147]
Datum
20. August 2021 18:27
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Blockliste der Abgeordnete des Landtages Franziska Müller-Rech auf Twitter, Instagram und Facebook. Die Abgeordnete nutzt die Accounts nicht privat, sondern nach eigener Angabe im Profil der Accounts amtlich in ihrer Funktion als Mitglied des Landtages und FDP-Vorsitzende Bonn. Rechtlich gesehen ist jeder Social-Media-Account eines Amtsträgers virtueller Natur. Zu dieser virtuellen öffentlichen Einrichtung haben grundsätzlich alle Bürger gleiche Zugangsrechte. Das Blockieren stellt einen Grundrechtseingriff in die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) sowie das Recht auf gleiche Teilhabe an öffentlichen Leistungen und Einrichtungen (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG) dar, wie ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages festgestellt hat: https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1110-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes-im-bundestag-zugang-zur-oeffentlichkeitsarbeit-der-polizei-in-sozialen-medien/file
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227147/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 20. August 2021. Hinweis zum Datens…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Blockliste der Abgeordnete des Landtages Franziska Müller-Rech [#227147]
Datum
23. August 2021 15:14
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
oledata.mso
174,6 KB
image001.png
13,4 KB
image002.jpg
6,2 KB


Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 20. August 2021. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] _____________________________ Der Präsident des Landtags NRW Referat III.4 - Wissenschaftlicher Dienst, Justitiariat, Parlamentsrecht, Europa Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf Telefon: [geschwärzt] Telefax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.landtag.nrw.de<http://www.landtag.nrw.de/> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landtag NRW
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. August 2021. Unter Berufung auf das Information…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Blockliste der Abgeordnete des Landtages Franziska Müller-Rech [#227147]
Datum
8. September 2021 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,2 KB


Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. August 2021. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bitten Sie um Informationen zu verschiedenen Social-Media-Accounts der Landtagsabgeordneten Frau Franziska Müller-Rech. Konkret bitten Sie um Zusendung der dort verwendeten "Blocklisten". Das IFG NRW gilt für den Landtag nur für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Zu Ihrer Anfrage sind aus diesem Bereich keine Informationen vorhanden. Die Social-Media-Accounts der Landtagsabgeordneten werden unmittelbar von den Abgeordneten betreut und verantwortet. Die Landtagsverwaltung ist hiermit nicht befasst. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] _____________________________ Der Präsident des Landtags NRW Referat III.4 - Wissenschaftlicher Dienst, Justitiariat, Parlamentsrecht, Europa Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf Telefon: 0211 - [geschwärzt] Telefax: 0211 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.landtag.nrw.de<http://www.landtag.nrw.de/> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]