Blockmodell in Altersteilzeit Zuwendungsrecht
Wir als Stiftung beziehen Zuwendungen auf Ausgabenbasis vom Land Berlin, unter anderem von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Gemäß der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)" besteht die Möglichkeit Menschen in Altersteilzeit in einem Blockmodell abzurechnen. Meine Frage ist nun, ob dieses Modell auch für alle anderen Beschäftigungsgruppen angewendet werden kann? Hintergrund meiner Frage ist, dass wir in der Stiftung eine Möglichkeit suchen unseren Angestellten, die über Zuwendungen finanziert werden, bezahlte Sabbaticals zu ermöglichen und wie diese zuwendungsrechtlich sauber abgerechnet werden könnten.
Falls die Abrechnung im Blockmodell nicht rechtens ist, wäre ich über eine alternative Abrechnungslösung sehr dankbar.
Ich freue mich auf eine Antwort Ihrerseits und hoffe auf eine positive Rückmeldung.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum20. Juni 2023
-
22. Juli 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!