Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir als Stiftung beziehen Zuwendungen auf Ausgabenbasis vom Land Berlin, unter anderem von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Gemäß der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)" besteht die Möglichkeit Menschen in Altersteilzeit in einem Blockmodell abzurechnen. Meine Frage ist nun, ob dieses Modell auch für alle anderen Beschäftigungsgruppen angewendet werden kann? Hintergrund meiner Frage ist, dass wir in der Stiftung eine Möglichkeit suchen unseren Angestellten, die über Zuwendungen finanziert werden, bezahlte Sabbaticals zu ermöglichen und wie diese zuwendungsrechtlich sauber abgerechnet werden könnten.
Falls die Abrechnung im Blockmodell nicht rechtens ist, wäre ich über eine alternative Abrechnungslösung sehr dankbar.
Ich freue mich auf eine Antwort Ihrerseits und hoffe auf eine positive Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Jacob Bosholm
Anfragenr: 281481
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Jacob Bosholm
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