BMAS: 2016 Prüfungsergebnisse Einführung eines Bundesteilhabegeldes gemäß BT-Drs. 18/9522

Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Bundestag-Drucksache 18/9522 (Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809522.pdf) zum sogenannten Bundesteilhabegesetz heißt es auf S. 6: „Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde vereinbart, die Einführung eines Bundesteilhabegeldes zu prüfen. Die Bundesregierung hat sich nach intensiver Prüfung der vorliegenden Modelle für ein Bundesteilhabegeld (u. a. Beschluss der 90. ASMK vom 27./28. November 2013, Entwurf eines „Gesetzes zur Sozialen Teilhabe“ vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen vom Mai 2013) gegen die Einführung eines Bundesteilhabegeldes entschieden. Ein Bundesteilhabegeld wäre wenig zielgenau, würde den Kreis der Anspruchsberechtigten gegenüber denjenigen in der Eingliederungshilfe deutlich erhöhen, zu erheblichen Mitnahmeeffekten führen und den Bund mit mindestens 1 Milliarde Euro zusätzlichen Aufwendungen belasten.“

Ich beantrage die elektronische Übermittlung der mit Einführung eines Bundesteilhabegeldes der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorhandenen amtlichen Informationen als elektronische Dokumente. Zeitlich beschränke ich den Antrag auf den Zeitraum 14.12.2013 (Unterschrift Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft Gestalten“ zwischen CDU,CSU und SPD laut S. 130 des genannten Vertrages, Link: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf) und 05.09.2016 (Datum Drucksache 18/9522). Thematisch grenze ich den Antrag auf zwei Aspekte ein:

1.) Amtliche Informationen zu den geprüften Modellen im Kontext Einführung eines Bundesteilhabegeldes 2.) Amtliche Informationen zu den genannten Negativauswirkungen Einführung eines Bundsteilhabegeldes (d.h. keine Zielgenauigkeit, Erhöhung Kreis der Anspruchsberechtigten in der Eingliederungshilfe, erhebliche Mitnahmeeffekte und Mehrbelastung für den Bund in Höhe von mindestens 1 Milliarde Euro) und die Tatsachengrundlagen für die genannten Negativauswirkungen

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Auslagen dürfen nach dem 2016-10-20 Bundesverwaltungsgerichtsurteil BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG an meine persönliche E-Mail Adresse. Sie lautet: <<E-Mail-Adresse>>

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BMAS: 2016 Prüfungsergebnisse Einführung eines Bundesteilhabegeldes gemäß BT-Drs. 18/9522 [#21338]
Datum
2. Mai 2017 17:36
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Bundestag-Drucksache 18/9522 (Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809522.pdf) zum sogenannten Bundesteilhabegesetz heißt es auf S. 6: „Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde vereinbart, die Einführung eines Bundesteilhabegeldes zu prüfen. Die Bundesregierung hat sich nach intensiver Prüfung der vorliegenden Modelle für ein Bundesteilhabegeld (u. a. Beschluss der 90. ASMK vom 27./28. November 2013, Entwurf eines „Gesetzes zur Sozialen Teilhabe“ vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen vom Mai 2013) gegen die Einführung eines Bundesteilhabegeldes entschieden. Ein Bundesteilhabegeld wäre wenig zielgenau, würde den Kreis der Anspruchsberechtigten gegenüber denjenigen in der Eingliederungshilfe deutlich erhöhen, zu erheblichen Mitnahmeeffekten führen und den Bund mit mindestens 1 Milliarde Euro zusätzlichen Aufwendungen belasten.“ Ich beantrage die elektronische Übermittlung der mit Einführung eines Bundesteilhabegeldes der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorhandenen amtlichen Informationen als elektronische Dokumente. Zeitlich beschränke ich den Antrag auf den Zeitraum 14.12.2013 (Unterschrift Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft Gestalten“ zwischen CDU,CSU und SPD laut S. 130 des genannten Vertrages, Link: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf) und 05.09.2016 (Datum Drucksache 18/9522). Thematisch grenze ich den Antrag auf zwei Aspekte ein: 1.) Amtliche Informationen zu den geprüften Modellen im Kontext Einführung eines Bundesteilhabegeldes 2.) Amtliche Informationen zu den genannten Negativauswirkungen Einführung eines Bundsteilhabegeldes (d.h. keine Zielgenauigkeit, Erhöhung Kreis der Anspruchsberechtigten in der Eingliederungshilfe, erhebliche Mitnahmeeffekte und Mehrbelastung für den Bund in Höhe von mindestens 1 Milliarde Euro) und die Tatsachengrundlagen für die genannten Negativauswirkungen Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Auslagen dürfen nach dem 2016-10-20 Bundesverwaltungsgerichtsurteil BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG an meine persönliche E-Mail Adresse. Sie lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017 Sehr [...], vielen Dank für Ihr Interesse am Bundesteilhabegesetz…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017
Datum
12. Juni 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr [...], vielen Dank für Ihr Interesse am Bundesteilhabegesetz und Ihre Bitte um Informationen, der ich gerne nachkomme. Anbei übersende ich Ihnen die hier vorliegenden amtlichen Informationen zum Thema Bundesteilhabegeld. Aus Datenschutzgründen wurden personenbezogene Daten in den Unterlagen geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017 2017-06-14 folgende E-Mail über privaten E-Mail Account ans Bundes…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017
Datum
14. Juni 2017
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
2017-06-14 folgende E-Mail über privaten E-Mail Account ans Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) versendet, da 2017-06-12 E-Mail von BMAS an privaten E-Mail Account des Antragstellers seitens des BMAS gesendet wurde: Gesendet: Mittwoch, 14. Juni 2017 um 23:33 Uhr Von: [...] An: "Vb3 BMAS" <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihre E-Mail vom 12. Juni 2017 und die dieser E-Mail beigefügten Dateianlagen. Im Nachgang zu ihrer 2017-06-12 E-Mail bitte ich folgende drei Sachen: 3. die erneute Übersendung der Datei „150326 UAG -Geldleistung lang_final – konsolidiert“, da diese sich aufgrund eines Speichervolumens von 0 Kilobyte fehlerhaft ist und sich nicht öffnen lässt. 2. Übersendung von dem BMAS vorliegenden Dokumenten zu einem Teil-Bundesteilhabegeld („Teil-BTG“), das beschränkt auf Leistungen zur Teilhabe am Arveitsleben beschränkt ist und von BVKM und BAGüS vorgeschlagen wurde; vgl. hierzu S. 2 aus Datei „Argumentationspapier“. 3. Übersendung des Protokolls zum TOP 3 der 4. Sitzung AG Bundesteilhabegesetz, Handlungsoption 3b) „Bundesteilhabegeld“; vgl. hierzu Fußnote 6 auf Seite 10. Danke im Voraus. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017 Am 11.07.2017 folgende E-Mail via privaten E-Mail Account versende…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017
Datum
11. Juli 2017
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Am 11.07.2017 folgende E-Mail via privaten E-Mail Account versendet: Gesendet: Freitag, 14. Juli 2017 um 20:13 Uhr Von: [...] An: "Vb3 BMAS" <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst einmal vielen Dank für ihre E-Mail vom 11.07.2017 samt Anlage. Im Nachgang zu ihrer 2017-07-11 E-Mail besteht Klärungsbedarf in zwei Punkten. Klärungsbedarfspunkt 1 – Stellungnahmen der BAGüS und des BVKM zu einem Teil-Bundesteilhabegeld: In den online verfügbaren Daten zur 4. Sitzung am 19. November 2014 der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ finde ich die Stellungnahmen der BAGüS und des BVKM zu einem Teil-Bundesteilhabegeld nicht. In welchen Bereich unter welchen Link sind die Stellungnahmen der BAGüS und des BVKM zu einem Teil-Bundesteilhabegeld Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de zu finden? Klärungsbedarfspunkt 2 – Datei „150326 UAG -Geldleistung lang_final – konsolidiert“: In der Datei „150326 UAG -Geldleistung lang_final – konsolidiert“ findet sich auf S. 3 folgende Passagen: "Zu den Mitnahmeeffekten haben zwei Mitglieder der UAG Statistik und Quantifizierung, Herr Veser und Herr Krömer, eine Sonderauswertung der Daten je eines Trägers der Sozialhilfe (Landschaftsverband Westfalen Lippe und Freie und Hansestadt Hamburg) durchgeführt (siehe Anlage „Bundesteilhabegeld_Mitnahmeeffekt_Skizze.pdf“). Die Auswertung vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) konzentriert sich ausschließlich auf das ambulant betreute Wohnen und kommt dabei zu folgenden Ergebnissen: 8.578 von 24.271 Leistungsempfängern (35,3%, Dezember 2013) im ambulanten betreuten Wohnen erhalten Leistungen unter 660 Euro monatlich. Die Mitnahmeeffekte für diese Gruppe werden auf 21 Mio. Euro jährlich geschätzt. […] Insgesamt zeigt sich, dass ein pauschales Bundesteilhabegeld zu erheblichen Mitnahmeeffekten führt. Auf der Grundlage der Sitzungsunterlage „Mitnahmeeffekte beim Bundesteilhabegeld“ werden die Mitnahmeeffekte für Deutschland insgesamt auf eine Größenordnung von 200 - 400 Mio. Euro jährlich geschätzt." Ich bitte im Kontext der zitierten Passagen um Zusendung folgender elektronischer Dokumente: - der Anlage/Datei „Bundesteilhabegeld_Mitnahmeeffekt_Skizze.pdf“ wie auf S. 3 und Fußnote 2 auf S. 6 der Datei "150326 UAG -Geldleistung lang_final – konsolidiert“ erwähnt. Dabei handelt es sich anscheinend laut Seite 5 der „Materialsammlung Unterarbeitsgruppe Statistik und Quantifizierung (UAG SQ) der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz (AG BTHG) (Stand: Abschluss der AG BTHG am 14. April 2015)“ (Link: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/BTHG/Materialsammlung_UAG_SQ.html?nn=8094162 und http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/BTHG/Materialsammlung_UAG_SQ.pdf?__blob=publicationFile&v=2; als Datei "Materialsammlung UAG Statistik und Qualifizierung S. 5" als Anlage zu dieser E-Mail beigefügt) um das Papier „Mitnahmeeffekte beim Bundesteilhabegeld?“ von Max Veser und Matthias Krömer. - der Sitzungsunterlage „Mitnahmeeffekte beim Bundesteilhabegeld“ wie auf S. 3 Datei "150326 UAG -Geldleistung lang_final – konsolidiert“ erwähnt Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017 Am 11.07.2017 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017
Datum
11. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
Am 11.07.2017 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: Gesendet: Dienstag, 11. Juli 2017 um 10:20 Uhr Von: "Vb3 BMAS" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017 Sehr [...], gerne übersende ich anbei die von Ihnen am 14. Juni 2017 unter Punkt 1. erbetene Datei. Bezüglich des Protokolls der 4. Sitzung AG BTHG (Punkt 3. Ihrer Email) und der Stellungnahmen der BAGüS und des BVKM (Punkt 2. Ihrer Email) möchte ich Sie auf unsere Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de verweisen. Dort finden sie alle Protokolle zu den Sitzungen der AG BTHG und alle Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten der Sitzungen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017 Am 26.07.2017 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017
Datum
26. Juli 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Am 26.07.2017 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: Gesendet: Mittwoch, 26. Juli 2017 um 10:15 Uhr Von: "Vb3 BMAS" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: Bundesteilhabegesetz, Ihre Mail vom 2. Mai 2017 Sehr [...], bezugnehmend auf Ihre Email vom 14. Juli 2017 erhalten Sie nachfolgend die Links zum Punkt 1: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Gesetzesvorhaben/BTHG/8_Sitzung/8_sitzung_stellungnahme_bagues.pdf?__blob=publicationFile&v=1 http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Gesetzesvorhaben/BTHG/8_Sitzung/8_sitzung_stellungnahme_lebenshilfe_und_bvkm.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Ferner übersende ich Ihnen anbei die Datei zum Punkt 2 Ihrer Email. Mit freundlichen Grüßen