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BMAS: 2016 Prüfungsergebnisse Einführung eines Bundesteilhabegeldes gemäß BT-Drs. 18/9522

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Bundestag-Drucksache 18/9522 (Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809522.pdf) zum sogenannten Bundesteilhabegesetz heißt es auf S. 6: „Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde vereinbart, die Einführung eines Bundesteilhabegeldes zu prüfen. Die Bundesregierung hat sich nach intensiver Prüfung der vorliegenden Modelle für ein Bundesteilhabegeld (u. a. Beschluss der 90. ASMK vom 27./28. November 2013, Entwurf eines „Gesetzes zur Sozialen Teilhabe“ vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen vom Mai 2013) gegen die Einführung eines Bundesteilhabegeldes entschieden. Ein Bundesteilhabegeld wäre wenig zielgenau, würde den Kreis der Anspruchsberechtigten gegenüber denjenigen in der Eingliederungshilfe deutlich erhöhen, zu erheblichen Mitnahmeeffekten führen und den Bund mit mindestens 1 Milliarde Euro zusätzlichen Aufwendungen belasten.“

Ich beantrage die elektronische Übermittlung der mit Einführung eines Bundesteilhabegeldes der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorhandenen amtlichen Informationen als elektronische Dokumente. Zeitlich beschränke ich den Antrag auf den Zeitraum 14.12.2013 (Unterschrift Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft Gestalten“ zwischen CDU,CSU und SPD laut S. 130 des genannten Vertrages, Link: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf) und 05.09.2016 (Datum Drucksache 18/9522). Thematisch grenze ich den Antrag auf zwei Aspekte ein:

1.) Amtliche Informationen zu den geprüften Modellen im Kontext Einführung eines Bundesteilhabegeldes
2.) Amtliche Informationen zu den genannten Negativauswirkungen Einführung eines Bundsteilhabegeldes (d.h. keine Zielgenauigkeit, Erhöhung Kreis der Anspruchsberechtigten in der Eingliederungshilfe, erhebliche Mitnahmeeffekte und Mehrbelastung für den Bund in Höhe von mindestens 1 Milliarde Euro) und die Tatsachengrundlagen für die genannten Negativauswirkungen

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Auslagen dürfen nach dem 2016-10-20 Bundesverwaltungsgerichtsurteil BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG an meine persönliche E-Mail Adresse. Sie lautet: <<E-Mail-Adresse>>

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Behörde benötigt

  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Bundestag-Drucksache 18/9522 (Link: https://dip21.bun…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BMAS: 2016 Prüfungsergebnisse Einführung eines Bundesteilhabegeldes gemäß BT-Drs. 18/9522 [#21337]
Datum
2. Mai 2017 17:31
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Bundestag-Drucksache 18/9522 (Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809522.pdf) zum sogenannten Bundesteilhabegesetz heißt es auf S. 6: „Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde vereinbart, die Einführung eines Bundesteilhabegeldes zu prüfen. Die Bundesregierung hat sich nach intensiver Prüfung der vorliegenden Modelle für ein Bundesteilhabegeld (u. a. Beschluss der 90. ASMK vom 27./28. November 2013, Entwurf eines „Gesetzes zur Sozialen Teilhabe“ vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen vom Mai 2013) gegen die Einführung eines Bundesteilhabegeldes entschieden. Ein Bundesteilhabegeld wäre wenig zielgenau, würde den Kreis der Anspruchsberechtigten gegenüber denjenigen in der Eingliederungshilfe deutlich erhöhen, zu erheblichen Mitnahmeeffekten führen und den Bund mit mindestens 1 Milliarde Euro zusätzlichen Aufwendungen belasten.“ Ich beantrage die elektronische Übermittlung der mit Einführung eines Bundesteilhabegeldes der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorhandenen amtlichen Informationen als elektronische Dokumente. Zeitlich beschränke ich den Antrag auf den Zeitraum 14.12.2013 (Unterschrift Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft Gestalten“ zwischen CDU,CSU und SPD laut S. 130 des genannten Vertrages, Link: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf) und 05.09.2016 (Datum Drucksache 18/9522). Thematisch grenze ich den Antrag auf zwei Aspekte ein: 1.) Amtliche Informationen zu den geprüften Modellen im Kontext Einführung eines Bundesteilhabegeldes 2.) Amtliche Informationen zu den genannten Negativauswirkungen Einführung eines Bundsteilhabegeldes (d.h. keine Zielgenauigkeit, Erhöhung Kreis der Anspruchsberechtigten in der Eingliederungshilfe, erhebliche Mitnahmeeffekte und Mehrbelastung für den Bund in Höhe von mindestens 1 Milliarde Euro) und die Tatsachengrundlagen für die genannten Negativauswirkungen Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Auslagen dürfen nach dem 2016-10-20 Bundesverwaltungsgerichtsurteil BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG an meine persönliche E-Mail Adresse. Sie lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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