BMAS: 2020 Qualifizierungschancengesetz Bericht Förderung berufliche Weiterbildung
Antrag nach dem IFG
Mit dem Qualifizierungschancengesetz aus dem Jahr 2018 übertrug der Gesetzgeber der Bundesregierung mittels § 447 Abs. 3 SGB III in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung durch das Qualifizierungschancengesetz eine Berichtspflicht zur Thematik Förderung der beruflichen Weiterbildung. Im Paragrafen heißt es dazu: "Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode, beginnend mit dem Jahr 2020, über die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung und die entsprechenden Ausgaben." (vgl. 2018-11-28 Bundestag Drucksache 19/6146, S. 7; Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/061/1906146.pdf) In der Gesetzesbegründung (vgl. 2018-11-28 Bundestag Drucksache 19/6146, S. 7; Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/061/1906146.pdf) wird dazu ausgeführt: „Aufgrund der steigenden Bedeutung der beruflichen Weiterbildung für die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt soll die Entwicklung der Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung einschließlich der Ausgaben näher beobachtet werden. Daher wird die Bundesregierung ab dem Jahr 2020 in jeder Legislaturperiode über die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung und deren Ausgaben an den Deutschen Bundestag berichten.“
Meine Frage lautet: Nach welchen weiteren Kritierien neben den Ausgaben wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestags ab 2020 über die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung auf Basis von § 447 Abs. 3 SGB III in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung durch das Qualifizierungschancengesetz berichten? Bitte erteilen Sie mir Auskunft gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG durch Beantwortung meiner vorstehenden Frage. Danke im Voraus.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum4. August 2019
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7. September 2019
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