BMF-Schreiben vom 28.11.2019

Das BMF-Schreiben vom 29.11.2019 zum Thema Datenträgerüberlassung im Zusammenhang mit GoBD.

Das Schreiben war frueher unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf verfuegbar, ist inzwischern aber nicht mehr aufzufinden.

Das mir vorliegende Vorgaengerschreiben "Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung" vom / 14.11.2014 wurde vom Referat Referat IV A 4 herausgegeben, vielleicht hilft dies bei der Identifikation des gesuchten Nachfolgers von 2019.

Es gibt noch zahlreiche Quellen wie z.B. die DATEV, die auf dieses Schreiben verlinken, z.B. unter
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/gobd-ergaenzende-informationen-zur-datentraegerueberlassung-22270 oder auch https://datenbank.nwb.de/Dokument/813211/ - leider eben erfolglos, da das Schreiben vom BMF depubliziert wurde.

Anmerkung: Es ist fuer alle betroffenen Steuerpflichtigen wichtig, auf relevante Veroeffentlichungen des BFM auch 4 Jahre spaeter zugreifen zu koennen. Ich wuerde Sie deshalb bitten, nicht nur mir das Schreiben elektronisch zu ueberlassen, sondern es [sowie alle anderen Veroeffentlichungen des BMF]oeffentlich auf Ihrer Webseite zugaenglich zu machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
  • 0 Follower:innen
Harald Welte
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BMF-Schreiben vom 29.11.2019 zum …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Harald Welte
Betreff
BMF-Schreiben vom 28.11.2019 [#285507]
Datum
4. August 2023 16:52
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BMF-Schreiben vom 29.11.2019 zum Thema Datenträgerüberlassung im Zusammenhang mit GoBD. Das Schreiben war frueher unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf verfuegbar, ist inzwischern aber nicht mehr aufzufinden. Das mir vorliegende Vorgaengerschreiben "Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung" vom / 14.11.2014 wurde vom Referat Referat IV A 4 herausgegeben, vielleicht hilft dies bei der Identifikation des gesuchten Nachfolgers von 2019. Es gibt noch zahlreiche Quellen wie z.B. die DATEV, die auf dieses Schreiben verlinken, z.B. unter https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/gobd-ergaenzende-informationen-zur-datentraegerueberlassung-22270 oder auch https://datenbank.nwb.de/Dokument/813211/ - leider eben erfolglos, da das Schreiben vom BMF depubliziert wurde. Anmerkung: Es ist fuer alle betroffenen Steuerpflichtigen wichtig, auf relevante Veroeffentlichungen des BFM auch 4 Jahre spaeter zugreifen zu koennen. Ich wuerde Sie deshalb bitten, nicht nur mir das Schreiben elektronisch zu ueberlassen, sondern es [sowie alle anderen Veroeffentlichungen des BMF]oeffentlich auf Ihrer Webseite zugaenglich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Welte Anfragenr: 285507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285507/ Postanschrift Harald Welte << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Harald Welte

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 4. August 2023 Sehr geehrter Herr Welte, anliegendes…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 4. August 2023
Datum
28. August 2023 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Welte, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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