BMI-Erlass bzgl. Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) im BVA

Den BMI-Erlass (gern als PDF), der in der Bundestag-Drucksache 19/14140 auf Seite 8 beschrieben wurde. Siehe auch: https://dserver.bundestag.de/btd/19/141/1914140.pdf#page=8

"Das BMI hat formal durch Erlass aufgrund von § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes vom 28. Dezember 1959 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2 bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 geändert worden ist, die Aufgabe der zentralen Stelle gemäß § 12a Absatz 9 EGovG mit Wirkung zum 1. September 2018 dem Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) übertragen."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Anke Domscheit-Berg
Anke Domscheit-Berg (Fraktion DIE LINKE im Bundestag)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den BMI-Erlass (gern als P…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Anke Domscheit-Berg (Fraktion DIE LINKE im Bundestag)
Betreff
BMI-Erlass bzgl. Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) im BVA [#217185]
Datum
1. April 2021 17:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den BMI-Erlass (gern als PDF), der in der Bundestag-Drucksache 19/14140 auf Seite 8 beschrieben wurde. Siehe auch: https://dserver.bundestag.de/btd/19/141/1914140.pdf#page=8 "Das BMI hat formal durch Erlass aufgrund von § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes vom 28. Dezember 1959 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2 bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 geändert worden ist, die Aufgabe der zentralen Stelle gemäß § 12a Absatz 9 EGovG mit Wirkung zum 1. September 2018 dem Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) übertragen."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217185/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anke Domscheit-Berg (Fraktion DIE LINKE im Bundestag)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
[Antwort kam via E-Mail an die Adresse im Bundestag] ZII4-13002/4#2958 Sehr geehrte Frau Abgeordnete, mit E-Mai…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
BMI-Erlass bzgl. Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) im BVA [#217185]#2958
Datum
22. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
[Antwort kam via E-Mail an die Adresse im Bundestag] ZII4-13002/4#2958 Sehr geehrte Frau Abgeordnete, mit E-Mail vom 01. April 2021 beantragten Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) unter Bezugnahme auf den Ersten Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Daten (1. Open-Data-Fortschrittsbericht) die Übersendung des Erlasses zur Aufgabenübertragung einer zentralen Stelle an das Bundesverwaltungsamt (BVA). Die Aufgaben der zentralen Stelle wurden mit BMI-Erlass vom 27. August 2018 und Wirkung zum 1. September 2018 unter Bezugnahme auf § 12a Abs. 9 EGovG auf das BVA übertragen. Antragsgemäß übersende ich Ihnen als Anlage das o.g. Dokument als PDF in Kopie. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen