BMIBGebV - Folgenabschätzung für die psychischen und sozialen Folgen für Personen, denen Gebühren für Polizeieinsätze auferlegt werden, Begründung der Verfassungsmäßigkeit
Sämtliche Unterlagen (vorzugsweise in elektronischer Form), zur Abschätzung der psychischen und sozialen Folgen für Personen, denen Gebühren nach dem BMIBGebV für Polizeieinsätze nach BPolG auferlegt werden, und der Beurteilung der Einhaltung der verfassungsgemäßen Gebote der Verhältnismäßigkeit und des Sozialprinzipes. Sämtliche Unterlagen zur Abschätzung der Enstehung einer psychischen Belastung für Polizeibeamte, die solche Gebühren verordnen sollen.
Wenn diese Folgen nicht untersucht wurden, eine ausführliche Begründung (vorzugsweise in elektronischer Form), dass die verfassungsmäßen Gebote der Verhältnismäßigkeit und des Sozialprinzipes offenkundig gegeben seien und keine weitere Pflicht zur Überprüfung bestanden habe.
Im Referentenentwurf der auf der website bmi.bund.de abgerufen werden kann (hochgeladen am 05.08.2019, Stand 04.03.2019 9:18), wird lediglich die Ermittlung der Kosten begründet, nicht jedoch deren möglichen Folgen für Betroffene betrachtet.
Insbesondere für Personen denen Gebühren auferlegt werden nach:
1.1.2 Gebühren für "fahrlässiges Erwecken des Anscheins einer Gefahrenlage"
1.1.4 Gebühren für "Auslösen einer Gefahrenmeldeanlage, [...] wenn zum Zeitpunkt der Auslösung keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass ein sachlicher Grund [...] bestand."
1.1.6 Gebühren für "Suche nach einer als vermisst gemeldeten Person ab dem Zeitpunkt ihrer Rückkehr oder ihres Auffindens [...], wenn die Rückkehr oder das Auffinden der Polizei nicht unverzüglich mitgeteilt wird."
1.1.7 Gebühren für "Aufgreifen oder Auffinden einer betreuten oder unter Aufsicht stehenden abgängigen Person"
Sämtliche Gebühren die nach 1.2 im Zusammenhang mit Gebühren nach der Nummer 1.1 erhoben werden.
Insbesondere wenn es sich bei den Personen -denen Gebühren auferlegt werden oder die im Zuge eines solchen Einsatzes betroffen sind- um Senioren, Kinder und Heranwachsende, Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten, psychisch Erkrankten Menschen, oder Menschen in psychischen Ausnahmesituationen - z.B. Eltern von entlaufenen Kindern, Kinder von entlaufenen Eltern, Menschen die unter Schock stehen o.ä.- handelt.
Eine direkte Veröffentlichung durch Sie scheint angesichts der Frage der Verfassungsmäßigkeit, als Frage von besonderem öffentlichen Interesse sinnvoll.
Ergebnis der Anfrage
Ich habe erfahren, dass "Gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien" Anfragen unter Pseudonym nicht beantwortet werden.
Aus der erhaltenen Antwort schließe ich, dass eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsverordnungen im BMI nicht grundsätzlich vorgesehen wird.
Ich wollte jedoch gegenüber dem BMI meine Person nicht offenlegen, um das nochmal schriftlich bestätigt zu bekommen.
Die BMI-Gebührenverordnung halte ich in ihrer derzeitigen Form für Verfassungswidrig, da ich das Prinzip der Verhältnismäßgikeit und das Sozialstaatsprinzip deutlich verletzt sehe.
Anfrage abgelehnt
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Datum10. Februar 2020
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12. März 2020
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