BMJV Task Force

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente zum BMJV Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“

Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Berichten, Briefe, Sitzungsprotokolle, Vermerke und Memos, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    45,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Robert Gorwa
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokum…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robert Gorwa
Betreff
BMJV Task Force [#188492]
Datum
9. Juni 2020 12:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokumente zum BMJV Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ Dies beinhaltet insbesondere E-Mails, Berichten, Briefe, Sitzungsprotokolle, Vermerke und Memos, ist aber nicht darauf begrenzt. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Robert Gorwa Anfragenr: 188492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188492 Postanschrift Robert Gorwa << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 355/2020 Sehr geehrter Herr Go…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
BMJV Task Force [#188492]
Datum
1. Juli 2020 14:56
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 355/2020 Sehr geehrter Herr Gorwa, zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Juni 2020 teile ich Ihnen Folgendes mit. Ihr Antrag umfasst eine Vielzahl von Unterlagen in den Akten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Eine gebührenfreie Bearbeitung Ihres IFG-Antrags ist daher nicht möglich. Um Ihnen den Informationszugang zu ermöglichen, gehe ich von einem Bearbeitungsaufwand von ca. 15 Stunden aus. Neben der Identifizierung der Dokumente sind etwaige Ausschlussgründe nach dem IFG zu prüfen, ggf. Schwärzungen vorzunehmen. Schließlich sind die Unterlagen - soweit Ihnen Zugang gewährt werden kann - zu vervielfältigen. Der pauschale Stundesatz zur Ermittlung des Verwaltungsaufwands für eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten des mittleren Dienstes liegt bei 30 EUR, des höheren Dienstes bei 60 EUR. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergehen nur einfache Auskünfte kostenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Die Gebühr kann je nach Gebührennummer bis zu 500 EUR betragen. Zwar gehe ich angesichts der Aufwandsschätzung von 15 Stunden davon aus, dass die zu erhebende Gebühr den Betrag von 300 EUR nicht überschreiten dürfte. Gleichwohl kann der bei der Gebührenfestsetzung maßgeblich zu berücksichtigende tatsächliche Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich zunächst um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und - falls ja - um eine sinnvolle Eingrenzung Ihres Begehrens. Der Verwaltungsaufwand sowie die Höhe der Gebühr würden sich entsprechend reduzieren. Ich weise darauf hin, dass ich mir vorbehalte, die weitere Bearbeitung Ihres Antrags ggf. von der Zahlung eines Vorschusses bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühr abhängig zu machen. In der Anlage übersende ich Ihnen gebührenfrei den Abschlussbericht zur Task Force Hate Speech beim BMJV vom 26. Oktober 2017 mit weiteren Hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
Robert Gorwa
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und für die Bearbeitung meiner Anfrage. Ich…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robert Gorwa
Betreff
AW: BMJV Task Force [#188492]
Datum
6. Juli 2020 12:22
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und für die Bearbeitung meiner Anfrage. Ich möchte die Gebühren für diesen Antrag so niedrig wie möglich halten. Könnten wir zum Beispiel E-Mails aus dem Anwendungsbereich dieses Antrags ausschliessen? Mit freundlichen Grüßen Robert Gorwa Anfragenr: 188492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188492/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 355/2020 Sehr geehrter Herr Go…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag BMJV Task Force [#188492]
Datum
9. Juli 2020 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 355/2020 Sehr geehrter Herr Gorwa, nach überschlägiger Schätzung würde sich der Aufwand und damit auch die Gebühr durch Nicht-Berücksichtigung von E-Mails nur geringfügig um ca. 15% reduzieren. Mit freundlichen Grüßen
Robert Gorwa
Sehr geehrte<< Anrede >> danke sehr für die Antwort. Das passt zu mir. Ich freue mich auf die Ergeb…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robert Gorwa
Betreff
AW: IFG-Antrag BMJV Task Force [#188492]
Datum
9. Juli 2020 16:25
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke sehr für die Antwort. Das passt zu mir. Ich freue mich auf die Ergebnisse. Mit freundlichen Grüßen Robert Gorwa Anfragenr: 188492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188492/

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Robert Gorwa
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „BMJV Task Force“ vom 09.06.2020 (#188492…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Robert Gorwa
Betreff
AW: IFG-Antrag BMJV Task Force [#188492]
Datum
27. Juli 2020 11:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „BMJV Task Force“ vom 09.06.2020 (#188492) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Gorwa Anfragenr: 188492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188492/