Bodenbelastung Bahnhofstraße 14-16 Beimerstetten

für die Flurstücke 1032/3 und 1032/4 in der Gemarkung BEIMERSTETTEN soll es zwei Gutachten zur Bodenbelastung insbesondere mit Asbest geben, da dort früher ein Baustoffhandel betrieben wurde. Könnten Sie mir die beiden Gutachten zukommen lassen? Die Proben wurden an unterschiedlichen Stellen des Grundstücks gezogen und sollen daher unterschiedliche Belastungen anzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
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An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
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Betreff
Bodenbelastung Bahnhofstraße 14-16 Beimerstetten [#277457]
Datum
27. April 2023 13:09
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für die Flurstücke 1032/3 und 1032/4 in der Gemarkung BEIMERSTETTEN soll es zwei Gutachten zur Bodenbelastung insbesondere mit Asbest geben, da dort früher ein Baustoffhandel betrieben wurde. Könnten Sie mir die beiden Gutachten zukommen lassen? Die Proben wurden an unterschiedlichen Stellen des Grundstücks gezogen und sollen daher unterschiedliche Belastungen anzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277457/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist weder uns noch der Gemeinde Beim…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreff
AW: Bodenbelastung Bahnhofstraße 14-16 Beimerstetten [#277457]
Datum
16. Mai 2023 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist weder uns noch der Gemeinde Beimerstetten, als Eigentümerin dieser Flurstücke, ein Gutachten zu den angefragten Flurstücken bekannt. In Ihrer Anfrage schreiben Sie, dass es zwei Gutachten zu Bodenbelastungen geben soll. Können Sie uns sagen von wem Sie diese Information haben bzw. wer die Untersuchung durchgeführt haben soll oder von wann die Gutachten stammen? Gerne können Sie sich auch hierzu direkt an uns wenden. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen