Bodenbelastung Beimerstetten Flurstück 1462/1

das Gutachten zur Bodenbelastung vom Flurstück 1462/1 in der Gemarkung Beimerstetten, sofern es ein solches gibt. (Potentielle Belastung mit Pestiziden oder Düngemitteln durch Betrieb von Gewächshäusern)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
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Betreff
Bodenbelastung Beimerstetten Flurstück 1462/1 [#277467]
Datum
27. April 2023 14:45
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten zur Bodenbelastung vom Flurstück 1462/1 in der Gemarkung Beimerstetten, sofern es ein solches gibt. (Potentielle Belastung mit Pestiziden oder Düngemitteln durch Betrieb von Gewächshäusern)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277467/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist uns zum angefragten Flurstück ke…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreff
AW: Bodenbelastung Beimerstetten Flurstück 1462/1 [#277467]
Datum
16. Mai 2023 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist uns zum angefragten Flurstück kein Gutachten bekannt. Von Seiten der Unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde werden Untergrunduntersuchungen nur bei Altlastenverdachtsflächen veranlasst. Dabei handelt es sich in der Regel um stillgelegte Betrieben, die unsachgemäß mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen sind. Aktive Betriebe ohne bekannte Schadensfälle sind in der Regel nicht Teil der Bearbeitung, diese werden erst nach Stilllegung überprüft. Sofern von anderer Seite ein Gutachten veranlasst wurde (z.B. durch den Eigentümer), liegt und dieses nicht vor. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Antwort. Auf dem fraglichen Grundstück hat sich f…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bodenbelastung Beimerstetten Flurstück 1462/1 [#277467]
Datum
16. Mai 2023 23:19
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Antwort. Auf dem fraglichen Grundstück hat sich früher ein Baustoffhandel befunden, der Asbesthaltige Abfälle illegal verklappt haben soll. Es wurden mind. 2x Bodenproben gezogen, dafür gibt es Bildmaterial eines Anwohners. Anscheinend waren es dann private Beprobungen des Eigentümers/ der Gemeinde Beimerstetten, die nie veröffentlicht wurden. Kann man einen behördlichen öffentlichen Probenzug veranlassen, wenn ein Verdachtsfall vorliegt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277467/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>