Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis

Anfrage an: Stadt Offenburg

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Stellungnahme und Nachweise in Bezug auf den aktuellen Sachstand zu den Boden-und Wasserrechte für das Land BW bzw. dem Ortenaukreis / Landratsamt Offenburg.

Hintergrund der Anfrage ist die Auskunft vom Wassermeister der Gemeinde Gengenbach. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Entnahme öffentlicher Gewässer (Trinkwasser, freies Wasser aus öffentlichen Stellen und Quellen) untersagt bzw. verboten wurde. Aus diesem Grunde wurde die Wasserstelle Heigerach, oberer Wald Parkplatz vom Land BW verschlossen und der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht.

Ich verweise auf das natürliche Recht auf Wasser (Menschenrecht) und bitte um Stellungnahme wie sich dieser Missstand in diesem Zusammenhang darstellt und welche Alternativen in der betreffenden Region angedacht sind.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2020
  • Frist
    21. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem L…
An Stadt Offenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
22. August 2020 16:39
An
Stadt Offenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme und Nachweise in Bezug auf den aktuellen Sachstand zu den Boden-und Wasserrechte für das Land BW bzw. dem Ortenaukreis / Landratsamt Offenburg. Hintergrund der Anfrage ist die Auskunft vom Wassermeister der Gemeinde Gengenbach. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Entnahme öffentlicher Gewässer (Trinkwasser, freies Wasser aus öffentlichen Stellen und Quellen) untersagt bzw. verboten wurde. Aus diesem Grunde wurde die Wasserstelle Heigerach, oberer Wald Parkplatz vom Land BW verschlossen und der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht. Ich verweise auf das natürliche Recht auf Wasser (Menschenrecht) und bitte um Stellungnahme wie sich dieser Missstand in diesem Zusammenhang darstellt und welche Alternativen in der betreffenden Region angedacht sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195790/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in die genaue Begründung lautete die Wasserrechte wurde nicht verlängert. Diesen Zusam…
An Stadt Offenburg Details
Von
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Betreff
AW: Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
23. August 2020 10:11
An
Stadt Offenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die genaue Begründung lautete die Wasserrechte wurde nicht verlängert. Diesen Zusammenhang stellen sich folgende, dringend zu klärende Fragen: - an welcher Stelle sind die Wasserrechte zu verlängern? - warum werden die Wasserrechte nicht verlängert? - wer neben den Menschen hat noch das Recht auf Wasser inne bzw. das Recht den Menschen das Recht auf Wasser zu entziehen? Bitte auch hier um eine ausführliche Stellungnahme mit entsprechenden Nachweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195790/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
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Die genaue Begründung lautete die Wasserrechte wurde nicht verlängert. Diesen Zusammenhang stellen sich folgende,…
An Stadt Offenburg Details
Von
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Betreff
AW: Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
24. August 2020 12:09
An
Stadt Offenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Die genaue Begründung lautete die Wasserrechte wurde nicht verlängert. Diesen Zusammenhang stellen sich folgende, dringend zu klärende Fragen: - an welcher Stelle sind die Wasserrechte zu verlängern? - warum werden die Wasserrechte nicht verlängert? - wer neben den Menschen hat noch das Recht auf Wasser inne bzw. das Recht den Menschen das Recht auf Wasser zu entziehen? Bitte auch hier um eine ausführliche Stellungnahme mit entsprechenden Nachweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195790/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Offenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Offenburg
Betreff
WG: Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
31. August 2020 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Stadt Offenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Offenburg
Betreff
WG: Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
31. August 2020 09:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte leiten Sie meine Anfrage entsprechend weiter. Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Stadt Offenburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
31. August 2020 11:05
An
Stadt Offenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte leiten Sie meine Anfrage entsprechend weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195790/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte leiten Sie meine Anfrage entsprechend weiter. Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Stadt Offenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
31. August 2020 11:05
An
Stadt Offenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte leiten Sie meine Anfrage entsprechend weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195790/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Offenburg
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Stadt Offenburg
Betreff
WG: Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
31. August 2020 11:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Stadt Offenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Offenburg
Betreff
WG: Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
31. August 2020 11:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Stadt Offenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, wie gerade tel. vereinbart, sende ich Ihnen die Anfra…
Von
Stadt Offenburg
Betreff
WG: Anfrage nach LIFG und UIG Wasserstelle Heigerach Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
1. September 2020 10:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, wie gerade tel. vereinbart, sende ich Ihnen die Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in zur Wasserstelle Heigerach und bitte Sie die Anfrage direkt in dortiger Zuständigkeit zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort der Stadtwerke Gengenbach auf ihre Anfrage. Mit freundlichen Gr…
Von
Stadt Gengenbach
Betreff
AW: Anfrage nach LIFG und UIG Wasserstelle Haigerach Bodenrechte Wasserrechte im Ortenaukreis [#195790]
Datum
1. September 2020 14:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort der Stadtwerke Gengenbach auf ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen