Bodenuntersuchungen und Ergebnisse zum Bahnhof Leeste

Anfrage an: Gemeinde Weyhe

Das Areal auf dem Bahnhof Leeste wurde über Jahre von GS agri eG, einem Betrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse genutzt. Hierbei wurden unter anderem landwirtschaftliche Erzeugnisse weiterverarbeitet oder aber auch Pestizide über Jahrzehnte vertrieben.

Im Zuge des Abrisses dieses Betriebes ist nunmehr die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf eben diesem ehemaligen Areal geplant.

Direkt neben diesem Areal befindet sich Wohngebiete sowie Schulen. Auskofferungsarbeiten auf diesem Gelände wurde unter Schutzmaßnahmen (FFP2 Masken etc.) von Unternehmen durchgeführt. Anwohner klagten nicht nur nur Atemwegsprobleme sondern auch über Augenreizungen.

Es ist bekannt, dass dieses Areal durch Behörden der Gemeinde Weyhe beprobt worden ist.

Die Ergebnisse dieser Bodenproben sind jedoch nicht bekannt und oder öffentlich zugänglich.

Es wird hier auch davon ausgegangen, dass die Bodenbereiche neben Schwermetallen auch auf Pestizide untersucht worden sein müssten.

Es wird daher um Zusendung der entsprechenden Bodenproben gebeten, da wohl weit mehr als 100 Proben auf diesem Areal entnommen worden sein sollen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Areal auf dem Bahn…
An Gemeinde Weyhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bodenuntersuchungen und Ergebnisse zum Bahnhof Leeste [#198983]
Datum
1. Oktober 2020 08:08
An
Gemeinde Weyhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Areal auf dem Bahnhof Leeste wurde über Jahre von GS agri eG, einem Betrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse genutzt. Hierbei wurden unter anderem landwirtschaftliche Erzeugnisse weiterverarbeitet oder aber auch Pestizide über Jahrzehnte vertrieben. Im Zuge des Abrisses dieses Betriebes ist nunmehr die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf eben diesem ehemaligen Areal geplant. Direkt neben diesem Areal befindet sich Wohngebiete sowie Schulen. Auskofferungsarbeiten auf diesem Gelände wurde unter Schutzmaßnahmen (FFP2 Masken etc.) von Unternehmen durchgeführt. Anwohner klagten nicht nur nur Atemwegsprobleme sondern auch über Augenreizungen. Es ist bekannt, dass dieses Areal durch Behörden der Gemeinde Weyhe beprobt worden ist. Die Ergebnisse dieser Bodenproben sind jedoch nicht bekannt und oder öffentlich zugänglich. Es wird hier auch davon ausgegangen, dass die Bodenbereiche neben Schwermetallen auch auf Pestizide untersucht worden sein müssten. Es wird daher um Zusendung der entsprechenden Bodenproben gebeten, da wohl weit mehr als 100 Proben auf diesem Areal entnommen worden sein sollen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198983/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Weyhe
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem NUIG/VIG vom 01.10.…
Von
Gemeinde Weyhe
Betreff
Ihr Antrag vom 01.10.2020 "Bodenuntersuchungen und Ergebnisse zum Bahnhof Leeste (#198983)
Datum
6. Oktober 2020 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem NUIG/VIG vom 01.10.2020. Zu den konkreten inhaltlichen Fragestellungen möchte ich wie folgt Stellung nehmen: 1. Das ehemalige Gelände von GS agri eG liegt nicht auf dem Areal oder dem Betriebsgelände des Bahnhofs (BTE Bremen - Thedinghauser Eisenbahn GmbH) sondern östlich neben dem Bahnhofsgelände. 2. Dieses Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 28 (67/108) "Ladestraße". In den Sitzungsunterlagen zum Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplans finden Sie u.a. auch die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung und die Abwägungsvorschläge aus der Offenlage sowie einen "Gemeinsamen Umweltbericht". Diese Unterlagen sind öffentlich und über die Website der Gemeinde Weyhe unter www.weyhe.de > Politik > Ratsinformationssystem > Recherche (hier das Stichwort "Ladestraße" angeben) jederzeit abrufbar. 3. Für die Fragestellungen zum Thema Altlasten und deren Beseitigung ist nicht die Gemeinde Weyhe zuständig. Zuständig ist der Landkreis Diepholz. Bitte wenden Sie sich an[cid:image003.png@01D69C06.80DE08A0] 4. Ich unterlasse eine direkte Weiterleitung an den Landkreis, auch wenn Sie um dies im 2. Satz des vorletzten Absatzes Ihres Antrags bitten. In Satz 3 dieses Absatzes widersprechen Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich. Ihr Antrag ist an dieser Stelle widersprüchlich. Aufgrund des höher zu bewertenden Schutzinteresses Ihrer Daten wird von einer direkten Weiterleitung Ihres Antrags an den Landkreis Diepholz abgesehen. Die zuständige Stelle wird Ihnen vorstehend unter 3. genau benannt. Bitte stellen Sie Ihren Antrag dort erneut. Mit freundlichen Grüßen