Bodo Ramelows multimodale ÖPNV-Visionen für das Thüringer Meer

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Presse war u.a. unter https://www.otz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Bodo-Ramelow-ueber-Visionen-fuer-das-Thueringer-Meer-65499348#.W7t6Tj6F8Ag.twitter zu lesen, dass sich Ministerpräsident Ramelow sehr begeistert über die Möglichkeiten von multimodalen ÖPNV-Angeboten zeigte. Leider wurden hier mal wieder Offenen Mobilitätsdaten im Sinne der EU und des BMVI nicht erwähnt.

Jedoch erstaunte mich vor allem folgender Absatz: "Das Thüringer Wirtschaftsministerium beschäftige sich nun mit der Frage, ob Kombus nicht als Musterbetrieb einen Sonderauftrag erhalten solle, das Nahverkehrsangebot auch in touristischer Hinsicht zu digitalisieren. Kombus habe bereits jetzt Wanderbusse zur Hohenwarte- und Bleilochtalsperre im Angebot. Ziel sollte es sein, eine Thüringer-Meer-App zu entwickeln, mit der Touristen alles zu Angeboten in der Region erfahren, ohne andere fragen zu müssen."

1) Wie wurden in den letzten 4 Jahren "Musterbetriebe" vom TMWWDG mittels Sonderaufträgen gefördert?

2) Um welche Projekte handelte es sich hier?

3) Wieso wurde diese Aufträge nicht normal ausgeschrieben? Welche Vor- und Nachteile haben sich daraus ergeben?

4) Welche Recherchen und Vergleiche, gerade mit bestehender Open Source Software wurde vor der Vergabe der Sonderaufträge, getätigt?

5) Da hier Auftrage direkt vom TMWWDG vergeben worden sind, wie schaut es mit den Transparenzpflichten der jeweiligen Firmen im Zusammenhang mit diesen Projekten aus?

6) Welche Rechte hat das TMWWDG an dem Quellcode bzw. den Daten dieser (Digital-)Projekte für die Allgemeinheit gesichert? (Stichwort: Informationsweiterverwendungsgesetz). Welche weiteren Vereinbahrungen wurden im Rahmen dieser Sonderaufträge mit den Firmen geschlossen?

7) Aus Grund der Tatsache, dass es sich Ihrer Meinung nach um Sonderaufträge gehandelt hat, scheint mir keine Wettbewerbssituation bzgl. der jeweiligen Projekte vorzuliegen. Deshalb bitte ich Sie sämtliche Verträge und Unterlagen zu den jeweiligen Projekten zu veröffentlichen.

Ich weise Sie noch darauf hin, dass Sie meine Identität erstens kennen und zweitens diese nach Auskunft des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) für die Beantwortung von IFG-Anfragen in der Regel nicht notwendig ist. Auch bzgl. der DSGVO kann ich Ihnen eigentlich keine rechtsgültige Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten abgeben, da Sie mich bislang nicht informiert haben weshalb Sie diese und vorherige IFG-Anfragen nur mit "einer bestätigten Identität" meinerseits beantworten könnten. Somit kann ich nicht abschätzen in was ich hier wirklich einwilligen würde. Gerade auch die Notwendigkeit einer Weitergabe dieser Daten an Dritte (auch andere Thüringer Ministerien) erschließt sich mir nicht und ist auch nicht durch den Gesetzestext des ThürIFGs abgedeckt. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass das viele andere transparenzpflichtige Stellen in Thüringen diese Notwendigkeit auch nicht sehen. Eine umfassende Erklärung wäre also notwendig.

Sollten Sie dennoch weiterhin für diese und all meine anderen IFG-Anfragen eine Bestätigung meiner Identität benötigen, so bitte ich Sie direkt mit Dr. Hasse ein paar Terminvorschläge für ein Vermittlungsgespräch auszumachen und mir diese mitzuteilen.

Ich komme ansonsten auch gerne in Erfurt vorbei und bestätige Ihnen all meine noch immer unbeantworteten IFG-Anfragen. Allerdings würde auch dies nicht ein Gespräch mit Dr. Hasse verhindern und auch nicht, dass ich bei Bedarf eine negative Feststellungsklage gegen den von Ihnen gelebten Umgang mit personenbezogenen Daten bei IFG-Anfragen anstrengen würde.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Presse war u.a. unter https://www.otz…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bodo Ramelows multimodale ÖPNV-Visionen für das Thüringer Meer [#34160]
Datum
22. Oktober 2018 21:53
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Presse war u.a. unter https://www.otz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Bodo-Ramelow-ueber-Visionen-fuer-das-Thueringer-Meer-65499348#.W7t6Tj6F8Ag.twitter zu lesen, dass sich Ministerpräsident Ramelow sehr begeistert über die Möglichkeiten von multimodalen ÖPNV-Angeboten zeigte. Leider wurden hier mal wieder Offenen Mobilitätsdaten im Sinne der EU und des BMVI nicht erwähnt. Jedoch erstaunte mich vor allem folgender Absatz: "Das Thüringer Wirtschaftsministerium beschäftige sich nun mit der Frage, ob Kombus nicht als Musterbetrieb einen Sonderauftrag erhalten solle, das Nahverkehrsangebot auch in touristischer Hinsicht zu digitalisieren. Kombus habe bereits jetzt Wanderbusse zur Hohenwarte- und Bleilochtalsperre im Angebot. Ziel sollte es sein, eine Thüringer-Meer-App zu entwickeln, mit der Touristen alles zu Angeboten in der Region erfahren, ohne andere fragen zu müssen." 1) Wie wurden in den letzten 4 Jahren "Musterbetriebe" vom TMWWDG mittels Sonderaufträgen gefördert? 2) Um welche Projekte handelte es sich hier? 3) Wieso wurde diese Aufträge nicht normal ausgeschrieben? Welche Vor- und Nachteile haben sich daraus ergeben? 4) Welche Recherchen und Vergleiche, gerade mit bestehender Open Source Software wurde vor der Vergabe der Sonderaufträge, getätigt? 5) Da hier Auftrage direkt vom TMWWDG vergeben worden sind, wie schaut es mit den Transparenzpflichten der jeweiligen Firmen im Zusammenhang mit diesen Projekten aus? 6) Welche Rechte hat das TMWWDG an dem Quellcode bzw. den Daten dieser (Digital-)Projekte für die Allgemeinheit gesichert? (Stichwort: Informationsweiterverwendungsgesetz). Welche weiteren Vereinbahrungen wurden im Rahmen dieser Sonderaufträge mit den Firmen geschlossen? 7) Aus Grund der Tatsache, dass es sich Ihrer Meinung nach um Sonderaufträge gehandelt hat, scheint mir keine Wettbewerbssituation bzgl. der jeweiligen Projekte vorzuliegen. Deshalb bitte ich Sie sämtliche Verträge und Unterlagen zu den jeweiligen Projekten zu veröffentlichen. Ich weise Sie noch darauf hin, dass Sie meine Identität erstens kennen und zweitens diese nach Auskunft des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) für die Beantwortung von IFG-Anfragen in der Regel nicht notwendig ist. Auch bzgl. der DSGVO kann ich Ihnen eigentlich keine rechtsgültige Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten abgeben, da Sie mich bislang nicht informiert haben weshalb Sie diese und vorherige IFG-Anfragen nur mit "einer bestätigten Identität" meinerseits beantworten könnten. Somit kann ich nicht abschätzen in was ich hier wirklich einwilligen würde. Gerade auch die Notwendigkeit einer Weitergabe dieser Daten an Dritte (auch andere Thüringer Ministerien) erschließt sich mir nicht und ist auch nicht durch den Gesetzestext des ThürIFGs abgedeckt. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass das viele andere transparenzpflichtige Stellen in Thüringen diese Notwendigkeit auch nicht sehen. Eine umfassende Erklärung wäre also notwendig. Sollten Sie dennoch weiterhin für diese und all meine anderen IFG-Anfragen eine Bestätigung meiner Identität benötigen, so bitte ich Sie direkt mit Dr. Hasse ein paar Terminvorschläge für ein Vermittlungsgespräch auszumachen und mir diese mitzuteilen. Ich komme ansonsten auch gerne in Erfurt vorbei und bestätige Ihnen all meine noch immer unbeantworteten IFG-Anfragen. Allerdings würde auch dies nicht ein Gespräch mit Dr. Hasse verhindern und auch nicht, dass ich bei Bedarf eine negative Feststellungsklage gegen den von Ihnen gelebten Umgang mit personenbezogenen Daten bei IFG-Anfragen anstrengen würde. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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