Bollerwagencrew Obdach- und Wohnungslosenhilfe

Seit 2 Jahren verteilen wir 14-tägig am Donnerstag Lebensmittel, Hygieneartikel und Kleidung an Obdach- und Wohnungslose Menschen. Dafür wurde uns eine Fläche am Bauhof in der Peuntgasse mit Parkplätzen kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese steht nicht mehr zur Verfügung und wir benötigen dringend einen neuen Platz für die Verteilung. Es kommen ca. 150 Leute pro Ausgabe. Wären für Hilfe sehr dankbar. Wir arbeiten alle ehrenamtlich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bollerwagencrew Obdach- und Wohnungslosenhilfe [#248388]
Datum
5. Mai 2022 22:03
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit 2 Jahren verteilen wir 14-tägig am Donnerstag Lebensmittel, Hygieneartikel und Kleidung an Obdach- und Wohnungslose Menschen. Dafür wurde uns eine Fläche am Bauhof in der Peuntgasse mit Parkplätzen kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese steht nicht mehr zur Verfügung und wir benötigen dringend einen neuen Platz für die Verteilung. Es kommen ca. 150 Leute pro Ausgabe. Wären für Hilfe sehr dankbar. Wir arbeiten alle ehrenamtlich.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248388/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Nürnberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Liegenschaftsamt weitergel…
Von
Stadtverwaltung Nürnberg
Betreff
AW: Bollerwagencrew Obdach- und Wohnungslosenhilfe [#248388]
Datum
16. Mai 2022 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Liegenschaftsamt weitergeleitet. Dieses ist für die Vergabe von stadteigenen öffentlichen Verkehrsflächen zuständig. Nachdem Sie Ihre Anfrage an die zentralen Dienste gerichtet hatten und beim Liegenschaftsamt keine Unterlagen zu der von Ihnen angesprochenen Nutzung vorliegen, gehen wir davon aus, dass es sich um eine Absprache zwischen Ihnen und den Zuständigen vor Ort gehandelt hatte, richtig? Insofern Sie Interesse an der Nutzung eines neuen Standortes haben, bitten wir Sie uns einen Plan zukommen zu lassen, der die gewünschte Fläche beinhaltet. Zudem bitten wir Sie um Angabe wie viel Platz benötigt wird, welche Aufbauten errichtet werden und die Nennung der einzelnen Termine, damit die Anfrage geprüft werden kann. Den Antrag bitten wir Sie über unser Online Antragsformular auszufüllen und den Plan dort beizufügen. https://www.nuernberg.de/internet/liegenschaftsamt/infostaende.html Mit freundlichen Grüßen