Bologna Prozess

In welchem speziellen Dokument wurde erstmals deutlich, dass es neben den akt. Hochschulen und Berufsakademien u.ä. auch berufliche dritte Aufstiegsfortbildungen oberhalb der Fachschulgesetze bzw. ISCED 2011 Zuordnung 655 gibt, die vom Bildungsträger nicht sachgerecht redundant formell verortet sind?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welchem spezie…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Bologna Prozess [#255551]
Datum
26. Juli 2022 00:34
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchem speziellen Dokument wurde erstmals deutlich, dass es neben den akt. Hochschulen und Berufsakademien u.ä. auch berufliche dritte Aufstiegsfortbildungen oberhalb der Fachschulgesetze bzw. ISCED 2011 Zuordnung 655 gibt, die vom Bildungsträger nicht sachgerecht redundant formell verortet sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 255551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255551/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2022 Bundesministerium für Bildung und Forschun…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2022
Datum
15. August 2022 15:08
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: 312-18501/96(2022) Berlin, 15. August 2022 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2022 Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.07.2022, für deren Bearbeitung weitere Informationen benötigt werden. Da es oberhalb der ISCED Zuordnung 655 keine nach ISCED 75 zugeordneten berufsorientierten Bildungsgänge (Datenreport 2021, S. 84 ff), sondern nur die nach ISCED Zuordnung 74 eingestuften hochschulischen Abschlüsse/Bildungsgänge gibt, bitte ich Sie insbesondere den zweiten Teil Ihrer Anfrage zu konkretisieren, da diesem in der jetzigen Fassung diesseits nicht eindeutig Ihr konkretes Anliegen entnommen werden kann. Ohne Ihre Mithilfe ist eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages leider nicht möglich. Sofern ich bis zum 29. August 2022 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten habe, gehe ich davon aus, dass Sie nicht weiter an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schroeder
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2022 [#255551] Frage: In welchem speziellen…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2022 [#255551]
Datum
18. August 2022 00:48
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Frage: In welchem speziellen Dokument wurde erstmals deutlich, dass es neben den akt. Hochschulen und Berufsakademien u.ä. auch berufliche dritte Aufstiegsfortbildungen oberhalb der Fachschulgesetze bzw. ISCED 2011 Zuordnung 655 gibt, die vom Bildungsträger nicht sachgerecht redundant formell verortet sind? Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne konkretisiere ich meine Angaben. Die berufliche Bildung ist mit der Zuordnung ISCED 2011 in ISCED 655 und den Fachschulgesetzen gedeckelt (SgTechniker/ Meister über 880 Std). Eine Fachschule dauert lt. KMK-Übereinkommen nicht länger als 4 Halbjahre mit 2.400 Std. und eine Anpassungsfortbildung nicht länger als ein Halbjahr mit 600 UStd. Es gibt jedoch schulische Qualifikationen mit der Zugangsqualifikation lt. ISCED 655 und zusätzlicher zweijähriger Berufstätigkeit. Die schulischen Bildungsträger haben versäumt, diese über das Statistische Bundesamt zur Zuordnung in ISCED 2011 zu melden. Diese fakt. schulischen Ausbildungen dauern (über) 3.600 UStd. und befinden sich in einer rechtsfreien beruflichen Bildungsebene. - 2 Halbjahre: NDS und NRW: Oberklasse Bergschule Betriebsführerlehrgang zum Ingenieur (Ing.) lt. Ingenieurgesetze der Länder: 2 Halbjahre, aktuell - 3 Halbjahre: FHH-HIBB: Fachlehrer Fachpraxis außerbehördlicher Teilnehmer (FLAabTn): 3 Halbjahre, ehem. mit Zugang Masterstudium. Verortung lt. HIBB in DQR 6 (Hochschule) Dieses Versäumnis war dem ehem. HIBB-GF bekannt. Beide gestufte Qualifikationen sind ähnlich der ehemaligen 12 monatigen Schiffsingenieurschule erster Klasse zum Leitenden Ingenieur mit dem Patent C6 bzw. der ehem. Ingenieurschule (6 halbjährige Fachschule) mit der Besoldung A12. Notwendig ist daher z.B. eine Zuordnung lt. ISCED 657 bzw. 75. Derartige Zuordnungen sind bisher nicht erfolgt, da nicht gemeldet. Möglich ist auch die Nennung als 6 halbjährige Fachschule mit zusätzlichen formalen Berechtigungen: Zugang gehobener Dienst und Masterstudium. Dies ist insbesondere ein Versäumnis der Bildungsträger und deren Aufsichtsministerien, die es versäumt haben eine gleichzeitige redundante formale (de jure) Bewertung zu veranlassen. Darum wurden u.a. im Bologna-Prozess einzig die Hochschulabschlüsse Bachelor/ Master berücksichtigt und als Berufseingangsqualifikation im Beamtenbereich berücksichtigt. Dies insbesondere, da die Hochschulgesetze und die Beamtengesetze/Laufbahnverordnungen unabhängig voneinander sind. Hinweisen möchte ich auf die Diakonen-Gesetze der Kirchen in Absprache mit den Landeskirchen uns Staatskanzleien (Nordkirche- FHH Senatskanzlei): Ev.-Fachschule- Anerkennungsjahr- 40 tägige Aufbauausbildung mit zweiter kirchlicher Dienstprüfung (D1) und Gleichwertigkeit durch die ev.-FH-Ludwigsburg mit Zugang gehobener Dienst und Masterstudium. Hier wurden zu 100 % außerhochschulische/berufliche Inhalte anerkannt (entgegen der KMK-absprache zu max. 50%). Verdeutlich habe ich das Versäumnis der sachgerechten ISCED Zuordnung an zwei schulischen Beispielen. Ähnliches gibt es bei den Kammern (DQR 7: Strategischer IT-Professional) und Ministerien (Seelotsen, HH-Hafenlotse, Offizier Militärfachlicher Dienst). Sind diese Versäumnisse mit dem GG/GG33(5) vereinbar? Der Berliner Ampel Koalitionsvertrag S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“ fordert eine sachgerechte/objektive materielle Wertung unabhängig vom Bildungsträger in Praxis, Theorie und notwendigen Zwischentätigkeiten als Geselle/Facharbeiter und als Meister/StTechniker Sicherlich wird hier ein großes Fass zu Gunsten der beruflichen Aufstiegsfortbildung geöffnet. Es sollte nichts „geschenkt“ , aber die jetzige Regelung ist eine Diskriminierung der beruflichen Bildung! Notwendig ist eine Abkehr vom „Alleinanspruch“ der Hochschulen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 255551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255551/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2022 [#255551] Bundesministerium für Bildun…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2022 [#255551]
Datum
29. August 2022 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 312-18501/96(2022) Berlin, 29. August 2022 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2022 Hier: Ihre E-Mail vom 18. August 2022 Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. August 2022. Dokumente, aus denen sich eine falsche bzw. eine fehlende Einstufung der schulischen Bildungsgänge ergeben, liegen uns nicht vor. Darüber hinaus sind wir sachlich nicht zuständig, da die Aufsicht in dieser Angelegenheit bei den zuständigen Landesministerien liegt. Ungeachtet dieser Tatsache ist die ISCED 2011 lediglich eine Internationale Standardklassifikation des Bildungswesens ohne anspruchsbegründenden Rechtsnormcharakter, die Anfang der 1970er Jahre von der UNESCO mit dem Ziel entwickelt wurde, einen einheitlichen Rahmen für die Sammlung und Darstellung von Bildungsstatistiken zur Verfügung zu stellen und damit Vergleiche sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zu erleichtern bzw. überhaupt erst zu ermöglichen. Eine Allgemeine Rechtsauskunft können wir darüber hinaus nicht erteilen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Joachim Schroeder
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2022 [#255551] Sehr << Anrede >>…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2022 [#255551]
Datum
29. August 2022 21:29
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Hinweis auf das zuständige Landesministerium d.h. FHH-HIBB. Fakt ist das die Länder versäumt haben die Bildungsgänge oberhalb der Fach-Schulgesetze d.h. ISCED 655 (SgTechniker/Meister über 880 Std) in einer höheren Bildungsebene z.B. 657 bzw. 75 zu verorten.(Ähnlich den zweiten HS-Studiengängen 647, xx7= weiterer Studiengang). Bitte erkundigen Sie sich beim Statistischen Bundesamt. Die dortigen Zuordnungen sollen in Abstimmung KMK-BMBF erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 255551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255551/