Bonn Conference Center Management GmbH - Servicepartner

Laut dem Beteiligungsbericht 2019 der Bundesstadt Bonn ist die Bundesstadt Bonn zu 100% an der "Bonn Conference Center Management GmbH" beteiligt.
Auf der Website des WCCB werden unter https://www.worldccbonn.com/unternehmen/servicepartner/ mehrere "Servicepartner" aufgeführt. Wurde zur Auswahl der "Servicepartner" eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt? Bitte senden Sie mir die Ausschreibungsunterlagen zu sowie die Auswertung der Vergabe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bonn Conference Center Management GmbH - Servicepartner [#256771]
Datum
9. August 2022 21:16
An
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut dem Beteiligungsbericht 2019 der Bundesstadt Bonn ist die Bundesstadt Bonn zu 100% an der "Bonn Conference Center Management GmbH" beteiligt. Auf der Website des WCCB werden unter https://www.worldccbonn.com/unternehmen/servicepartner/ mehrere "Servicepartner" aufgeführt. Wurde zur Auswahl der "Servicepartner" eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt? Bitte senden Sie mir die Ausschreibungsunterlagen zu sowie die Auswertung der Vergabe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256771/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) (1021/22) Sehr << Antragsteller:in >> viel…
Von
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) (1021/22)
Datum
12. August 2022 14:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.08.2022, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Ihre Anfrage wird hier als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) behandelt, mit der Sie um Auskunft darüber bitten, ob zur Auswahl der auf der Webseite des World Conference Center Bonn genannten "Servicepartner" eine öffentliche Ausschreibung erfolgt ist, sowie über die Ausschreibungsunterlagen und die Auswertung der Vergabe. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen. Diese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen. Ich habe zu Ihrer Anfrage bereits Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern gehalten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung etwaiger Rechte Dritter zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Informationsanfrage zu World Conference Center Bonn (1021/22) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme z…
Von
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Betreff
Informationsanfrage zu World Conference Center Bonn (1021/22)
Datum
23. August 2022 14:31
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Informationsanfrage vom 09.08.2022 in Bezug auf "Servicepartner" des Word Conference Center Bonn. Nach interner Rücksprache mit den Fachämtern kann ich Ihnen mitteilen, dass der Stadt Bonn die Information nicht vorliegt, ob die in Bezug genommenen "Servicepartner" des World Conference Center Bonn auf Grundlage von öffentlichen Ausschreibungen tätig sind, da die Bonn Conference Center Management GmbH für die Vergabe der Aufträge zuständig ist. Daher habe ich Ihre Anfrage wie gewünscht zuständigkeitshalber an die Bonn Conference Center Management GmbH weitergeleitet. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn Sehr << An…
Von
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Betreff
Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn
Datum
9. September 2022 15:56
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Auskunftsersuchen wurde uns von der Stadt Bonn weitergeleitet. Die Bonn Conference Center Management GmbH als 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Bonn ist die Betreibergesellschaft des Kongresszentrums World Conference Center Bonn. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen gerne mit: Die Beauftragung der Servicepartner basiert auf Rahmenverträgen. Die Ausschreibungsverfahren der Gesellschaft erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Referat Vergabedienste der Stadt Bonn. Die Ausschreibungsunterlagen werden öffentlich zur Verfügung gestellt. Zu den vier auf der Webseite genannten Servicepartnern: Die Fa. Broich Catering wurde im Rahmen einer Konzessionsvergabe im Jahr 2015 ermittelt. Die Ausschreibungsunterlagen waren seinerzeit öffentlich abzurufen. Die Fa. Kuchem Konferenztechnik verfügt über einen Vertrag, der von der privatrechtlichen Vorgängerfirma geschlossen wurde. Der Rahmenvertrag wurde unverändert auf die Bonn Conference Center Management GmbH überführt. Die Fa. Bestmann Messebau verfügt ebenfalls über einen Vertrag, der von der privatrechtlichen Vorgängerfirma geschlossen wurde. Der Rahmenvertrag wurde unverändert auf die Bonn Conference Center Management GmbH überführt. Die Fa. Hansen&Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH wurde per Ausschreibungsverfahren im Jahr 2019 ermittelt. Die Ausschreibungsunterlagen waren seinerzeit öffentlich abzurufen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771] Se…
An Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771]
Datum
17. September 2022 17:18
An
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Über welche Laufzeiten wurden die Rahmenverträge geschlossen und zu welchem Zeitpunkt ist mit einer erneuten Ausschreibung zu rechnen? Können Sie mir bitte noch den rechtlichen Hintergrund erläutern, der dazu geführt hat, dass geschlossene Verträge mit einer privatrechtlichen Vorgängerfirma ohne Ausschreibung auf eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Bonn übertragen wurden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256771/
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771] Se…
Von
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771]
Datum
22. September 2022 16:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> gerne erteile ich Ihnen Auskunft auf Ihre Fragen vom 17.09.2022. Die Dienstleistungskonzession für die gastronomische Bewirtschaftung/Catering im World Conference Center Bonn wurde mit einer Laufzeit von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption von zwei Jahren abgeschlossen. Aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere aufgrund der Veranstaltungsverbote infolge der Corona-Pandemie, wurde bezugnehmend auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit b) GWB eine Vertragsverlängerung vorgenommen, da anderenfalls erhebliche Schwierigkeiten für den Geschäftsbetrieb der BonnCC GmbH zu erwarten gewesen wären. Eine neue Vergabe der Dienstleistungskonzession ist für das Jahr 2023 geplant. Der Dienstleistungsvertrag „Managed Service ITK“ wurde mit einer Laufzeit von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr abgeschlossen. Derzeit befinden wir uns im vierten Vertragsjahr. Im Rahmen der Gründung der Bonn Conference Center Management GmbH im Jahr 2010 wurden vom Insolvenzverwalter der Vorgängergesellschaft ungekündigte Verträge, unter anderem Dienstleistungsverträge, per Kaufvertrag übernommen. Die Beauftragung von Leistungen im Bereich Messebau und Medientechnik für Veranstaltungen erfolgt auf Grundlage im Rahmen des Betriebsübergangs übernommener Dienstleistungsverträge. Da keine inhaltlichen Änderungen bestehen, wird die BonnCC GmbH diese Verträge bis auf Weiteres fortführen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771] Se…
An Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771]
Datum
7. Oktober 2022 10:43
An
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die bereitgestellten Informationen. Sie schreiben, dass die Verträge im Bereich Messebau und Medientechnik für Veranstaltungen seit 12 Jahren ohne inhaltliche Änderungen fortgeführt werden. Als Außenstehender ist es kaum vorstellbar, dass es keine inhaltlichen Änderungen gab und die Verträge unbefristet geschlossen wurden. Beispielsweise kamen in der Corona-Pandemie digitale Konferenzen (z.B. 14. bis 16. Juni 2021. 15. Bundeskonferenz der Kommunalen Entwicklungspolitik Veranstaltungen) in Ihrem Haus hinzu. Auch wurde das WCCB als Impfzentrum genutzt, wozu Messebauten wie Trennwände notwendig waren. Solche Veranstaltungsformate wurden 2010 vermutlich nicht als Leistung aufgeführt. Auch ist es unwahrscheinlich, dass innerhalb von 12 Jahren keine preislichen Anpassungen erforderlich waren. Zum besseren Verständnis der geschlossenen Verträge bitte ich Sie darum mir die geschlossenen Dienstleistungsverträge im Bereich Messebau und Medientechnik für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256771/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771] Se…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771]
Datum
19. November 2022 06:51
An
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bonn Conference Center Management GmbH - Servicepartner“ vom 09.08.2022 (#256771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
AW: EXTERN: AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn …
Von
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Betreff
AW: EXTERN: AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771]
Datum
21. November 2022 12:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre erneute Nachfrage vom 7.10.2022 nicht aus dem Blick verloren, bitte aber noch um etwas Geduld, da eine Beantwortung aus personellen Gründen voraussichtlich erst in etwa 14 Tage erfolgen kann. Da dies nicht in unserem Einflussbereich liegt, kann ich nur um Ihr Verständnis bitten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: EXTERN: AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn …
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Von
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Betreff
AW: EXTERN: AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771]
Datum
19. Dezember 2022 22:34
An
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bonn Conference Center Management GmbH - Servicepartner“ vom 09.08.2022 (#256771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771] Se…
Von
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771]
Datum
16. Januar 2023 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> gerne nehme ich zu Ihrer E-Mail vom 7.10.2022 Stellung und bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen: Konferenzen mit Übertragungen/Webstream waren bereits bei Abschluss des Vertrags mit dem Veranstaltungstechnik-Dienstleister üblich und stellen aus technischer Sicht keine Neuerung der letzten Jahre dar. Digitale Konferenzen und die corona-bedingten Veranstaltungsverbote führten zu einem starken Rückgang der Umsätze in den letzten beiden Jahren, auch jetzt ist leider noch keine Stabilisierung der Buchungslage zu erkennen. Die Trennwände für die Impfkabinen wurden mit einem Standard-Messebausystem erstellt. Die Ausstattung des Impfzentrums, die von uns als Betreiber zur Verfügung gestellt wurde, entsprach durchweg der gängiger Veranstaltungsformate. Beim Vertragspartner Messebau sind die Umsätze rückläufig, zum einen wegen der Corona-Pandemie, zum anderen weil die klassischen System-Stände immer weniger nachgefragt werden und Druckerzeugnisse durch digitale Anzeigen ersetzt werden. Da keine inhaltlichen Änderungen des unbefristeten Rahmenvertrags vorliegen und sich das Umsatzvolumen nicht verändert hat beziehungsweise tendenziell verringert, besteht keine Veranlassung, das Vertragsverhältnis nicht fortzuführen. Zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse stellen wir Vertragsunterlagen nicht zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771] Gu…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771]
Datum
16. Januar 2023 17:19
An
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wurden beide Rahmenverträge (Messebau sowie Veranstaltungstechnik) unbefrisstet geschlossen? Können Sie mir bitte die vergaberechtliche Grundlage nennen, die den Abschluss unbefristeter Rahmenverträge ermöglich? Unter welcher Bedingung können die Rahmenverträge beendet und neu ausgeschrieben werden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256771/

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Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
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Von
Bonn - Dezernat der Oberbürgermeisterin
Betreff
AW: EXTERN: AW: Ihre Informationsanfrage in Bezug auf "Servicepartner" des World Conference Center Bonn [#256771]
Datum
17. März 2023 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
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Sehr << Antragsteller:in >> im Fall des Messebau-Dienstleisters handelt es sich um einen ungekündigten Vertrag der privaten Vorgängergesellschaft ohne Laufzeit. Es erfolgte keine inhaltliche Änderung der Leistungen und solange dies gegeben ist, muss keine Neuausschreibung erfolgen. Dies bedeutet nicht, dass die derzeitige Betreibergesellschaft nicht beabsichtigt, in absehbarer Zeit den Markt zu erkunden und auch diesen Rahmenvertrag auszuschreiben. Bezüglich der Veranstaltungstechnik ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens geplant mit Beauftragung des neuen Servicepartners ab Sommer 2024. Ergänzend weise ich darauf hin, dass beide Vertragspartner keine Exklusivität genießen. Es steht den Kunden des World Conference Center Bonn stets frei, andere Unternehmen mit der Veranstaltungstechnik oder dem Messebau zu beauftragen. Bitte beachten Sie zudem die Erläuterungen aus meiner Nachricht vom 22.09.2022. Freundliche Grüße