Bonn Conference - Vereinbarung mit der GIZ

Lieber Herr Dr. Westhoff,

leider haben Sie meine Anfrage https://fragdenstaat.de/a/9930 bislang nicht beantwortet. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2015
  • Frist
    31. Juli 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bonn Conference - Vereinbarung mit der GIZ [#10388]
Datum
29. Juni 2015 07:42
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lieber Herr Dr. Westhoff, leider haben Sie meine Anfrage https://fragdenstaat.de/a/9930 bislang nicht beantwortet. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grü…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW u. a. vom 29. Juni 2015 über den Webservice https://fragdenstaat.de (Betreff: Bonn Conference - Vereinbarung mit der GIZ [#10388])
Datum
7. Juli 2015 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Lieber Jan Westhoff, offenbar haben Sie sich im Paragraphendschungel ein wenig ve…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW u. a. vom 29. Juni 2015 über den Webservice https://fragdenstaat.de (Betreff: Bonn Conference - Vereinbarung mit der GIZ [#10388]) [#10388]
Datum
7. Juli 2015 16:12
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Lieber Jan Westhoff, offenbar haben Sie sich im Paragraphendschungel ein wenig verheddert und sind deshalb zu dieser etwas merkwürdigen Rechtsauffassung gelangt. Ihre Aussage, Sie hätten unsere Frage unter https://fragdenstaat.de/a/9930 beantwortet, ist zunächst als falsch zurück zu weisen. Sie haben dort genau den selben rechtlich fragwürdigen Text hinterlassen wie mit Ihrem nunmehrigen Schreiben vom 07.07.2015. Ob diese bewusste Irreführung einer dienstrechtlichen Würdigung bedarf, bleibt zu prüfen und ich bitte um Mitteilung der Kontaktdaten Ihres Dienstvorgesetzten. Wir haben sehr transparent agiert und deutlich gemacht, wer hinter dem Antragsteller/in steht in der mit unserer Anfrage versandten Signatur klar und deutlich verzeichnet. Die von Ihnen zitierte Vorschrift schreiben nicht vor, dass die Anfrage lediglich von EINER natürlichen Person gestellt werden kann, sondern vielmehr kann die Anfrage durchaus auch von mehreren natürlichen Personen eingereicht werden. Nur vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass auch hinter jeden juristischen Person eine natürliche Person steht, so dass in jedem Fall immer dem Erfordernis des Par. 4 Abs. 1 IFG-NRW Rechnung getragen ist. Im Übrigen sollte Ihnen auch nicht der rechtliche Hinweis des Herrn Landesbeauftragten entgangen sein. Dieser hat in seinem letzten Jahresbericht (https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/22_DIB/DIB_22.pdf) verdeutlicht, dass eine Anfrage auch komplett anonym gestellt werden kann – was hier jedoch nicht der Fall ist. Da nun alle Hinderungsgründe ausgeräumt sind, darf ich darum bitten, Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach zu kommen und keine weiteren Ausflüchte geltend zu machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte auf meine IFG-Anfrage aufmerksam machen, die leider bislang nicht von I…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW u. a. vom 29. Juni 2015 über den Webservice https://fragdenstaat.de (Betreff: Bonn Conference - Vereinbarung mit der GIZ [#10388]) [#10388]
Datum
21. Juli 2015 11:38
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte auf meine IFG-Anfrage aufmerksam machen, die leider bislang nicht von Ihnen beantwortet ist und auch keine Hinderungsgründe benannt sind. In wenigen Tagen läuft die Frist für die Beantwortung ab. Sollten Hinderungsgründe eintreten, bitte ich mir dies mitzuteilen. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wurde zu statistischen Zwecken bereits mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ich bin erst am 10. August 2015 wieder im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen we…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem IFG NRW u. a. vom 29. Juni 2015 über den Webservice https://fragdenstaat.de (Betreff: Bonn Conference - Vereinbarung mit der GIZ [#10388]) [#10388]
Datum
21. Juli 2015 11:39
Status
Warte auf Antwort
Ich bin erst am 10. August 2015 wieder im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn RiLG Kleine (Tel.: 0211 837-1350, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> in Glücksspielangelegenheiten an Herrn LMR Lieberoth-Leden (Tel.: 0211 837-1229, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bonn Conference - Vereinbarung mit der GI…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem IFG NRW u. a. vom 29. Juni 2015 über den Webservice https://fragdenstaat.de (Betreff: Bonn Conference - Vereinbarung mit der GIZ [#10388]) [#10388]
Datum
11. August 2015 16:56
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bonn Conference - Vereinbarung mit der GIZ" vom 29.06.2015 (#10388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>