Bonn/Berlin Ministerien

1) Belege für die bestätigung des sicheren verbleibens von Ministerien in Bonn
2) Kosten des Umzuges in allen Angelegenheiten bis heute von Bonn nach Berlin

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2015
  • Frist
    30. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
Simon Küster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Belege für di…
An Beauftragter der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich Details
Von
Simon Küster
Betreff
Bonn/Berlin Ministerien [#10010]
Datum
28. Mai 2015 17:36
An
Beauftragter der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Belege für die bestätigung des sicheren verbleibens von Ministerien in Bonn 2) Kosten des Umzuges in allen Angelegenheiten bis heute von Bonn nach Berlin
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Simon Küster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Simon Küster
Beauftragter der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Anfrage vom Referat K 16 - Bürgerservice - weitergeleitet…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich
Betreff
IFG-Anfrage über fragdenstaat.de: Bonn/Berlin Ministerien [#10010]
Datum
1. Juni 2015 15:19
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
BonnBerlinMinisterien10010.eml
6,2 KB
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Anfrage vom Referat K 16 - Bürgerservice - weitergeleitet an das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Sehr geehrte Damen und Herren, die beigefügte Anfrage sende ich Ihnen, weil sie in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Herr Küster wird durch Kopie (CC) über die Abgabe informiert. Mit freundlichen Grüßen
Simon Küster
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider kann ich diese Datei nicht öffnen, wäre es möglich mir diese erneut als PDF…
An Beauftragter der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich Details
Von
Simon Küster
Betreff
AW: IFG-Anfrage über fragdenstaat.de: Bonn/Berlin Ministerien [#10010]
Datum
4. Juni 2015 12:07
An
Beauftragter der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider kann ich diese Datei nicht öffnen, wäre es möglich mir diese erneut als PDF oder an die E-Mail <<E-Mail-Adresse>> die bisherige Datei zu Senden? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Simon Küster Anfragenr: 10010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Simon Küster

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Beauftragter der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich
Sehr geehrter Herr Küster, bezugnehmend auf Ihre Anfrage auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich
Betreff
AW: Bonn/Berlin Ministerien [#10010]
Datum
17. Juni 2015 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Küster, bezugnehmend auf Ihre Anfrage auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes teilen wir Ihnen mit, dass im BMUB keine Akten vorliegen, nach denen wir Ihnen Auskunft über die Kosten des Umzuges in allen Angelegenheiten bis heute von Bonn nach Berlin geben können. Die Ressorts innerhalb der Bundesregierung, die darüber ggf. Auskunft geben könnten, sind das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Finanzen. Wir regen an, sich an diese zu wenden. Zu Ihrer Frage bezüglich etwaiger Belege für die Bestätigung des sicheren Verbleibens von Ministerien in Bonn verweisen wir auf das „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20.06.1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)" vom 26.04.1994. Dieses Gesetz hat nach wie vor seine Gültigkeit. Mit freundlichen Grüßen