Bonusprogramm AktivBonus

Dokument oder Nachweis über Gesamtausgaben der Leistungsabteilung der Krankenkasse Knappschaft einzig bezogen auf das Bonusprogramm "AktivBonus". Die Ausgaben dienen der Einschätzung welchen Stellenwert diese Leistung gegenüber den Versicherten einnimmt. Danke für die Bemühungen vorab!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokument oder Na…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bonusprogramm AktivBonus [#126719]
Datum
6. April 2019 23:23
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokument oder Nachweis über Gesamtausgaben der Leistungsabteilung der Krankenkasse Knappschaft einzig bezogen auf das Bonusprogramm "AktivBonus". Die Ausgaben dienen der Einschätzung welchen Stellenwert diese Leistung gegenüber den Versicherten einnimmt. Danke für die Bemühungen vorab!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Eingangsbestätigung der Mail: Bonusprogramm AktivBonus [#126719]
Datum
8. April 2019 07:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell wie möglich erteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über das Internet, sondern nur auf dem Postweg versenden können. Dies ist eine automatische Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Knappschaft / Praevention Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihre Nachricht vom 30. März 2019. Herr Dr. …
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Via
Briefpost
Betreff
Knappschaft / Praevention
Datum
9. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihre Nachricht vom 30. März 2019. Herr Dr. Buschfort hat uns Ihre Nachricht als zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Das finale Rechnungsergebnis zum Bonusprogramm haben wir noch nicht, können Ihnen allerdings gerne das vorläufige Rechnungsergebnis mitteilen. In diesem Dokument können Sie sich dieses für 2018 von den bundesweiten Krankenkassenverbänden AOK, BKK, IKK, VDEK und der KNAPPSCHAFT abrufen. Sie finden den Versichertenbonus nach § 65a Absätze 1 und 2 SGB V auf der Seite 9 von 31. Unsere vorläufigen Ausgaben lagen in dem Bereich bei 16.236.071 Euro. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen