Bonusprogramm der Landwirtschaftlichen Krankenkasse

Dokument oder Nachweis über Gesamtausgaben der Leistungsabteilung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse LKK einzig bezogen auf das Bonusprogramm. Die Ausgaben dienen der Einschätzung welchen Stellenwert diese Leistung gegenüber den Versicherten einnimmt. Danke für die Bemühungen vorab!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokument oder Na…
An Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Details
Von
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Betreff
Bonusprogramm der Landwirtschaftlichen Krankenkasse [#126720]
Datum
6. April 2019 23:29
An
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokument oder Nachweis über Gesamtausgaben der Leistungsabteilung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse LKK einzig bezogen auf das Bonusprogramm. Die Ausgaben dienen der Einschätzung welchen Stellenwert diese Leistung gegenüber den Versicherten einnimmt. Danke für die Bemühungen vorab!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bonusprogramm der Landwirtschaftlichen Kranken…
An Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bonusprogramm der Landwirtschaftlichen Krankenkasse [#126720]
Datum
10. Oktober 2021 16:19
An
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bonusprogramm der Landwirtschaftlichen Krankenkasse“ vom 06.04.2019 (#126720) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 885 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 126720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/126720/

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 11.10.2021 betreffend dem Bonusprogramm der Landwirtsch…
Von
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Betreff
Ihre Anfrage zum Bonusprogramm der Landwirtschaftlichen Krankenkasse
Datum
9. Dezember 2021 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 11.10.2021 betreffend dem Bonusprogramm der Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Hierzu teilen wir Ihnen nachstehend das Folgende mit. Die von Ihnen am 06.04.2019 angefragten Daten zu dem Bonusprogramm der Landwirtschaftlichen Krankenkasse haben wir Ihnen bereits auf Ihre gleichlautende Anfrage vom 30.03.2019 hin zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns für Ihr Interesse. Mit freundlichen Grüßen