Booster Impfung

Wann kommt die Johnson&Johnson Booster Impfung? Ich kann aus Allergiegründen nicht mit Biontech oder Moderna geimpft werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Booster Impfung [#234051]
Datum
29. November 2021 01:36
An
Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann kommt die Johnson&Johnson Booster Impfung? Ich kann aus Allergiegründen nicht mit Biontech oder Moderna geimpft werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234051/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Entscheidung über eine Johnson&Johnson Boosterimpf…
Von
Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit
Betreff
AW: Booster Impfung [#234051]
Datum
29. November 2021 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,2 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Entscheidung über eine Johnson&Johnson Boosterimpfung wird nicht vom Kreis Lippe getroffen, sondern durch den Impferlass des Landes NRW geregelt. Das Land NRW informiert: "Für Auffrischungsimpfungen werden nur mRNA-Impfstoffe (Biontech, Moderna) verwendet. Nur diese beiden Impfstoffe sind derzeit für Auffrischungsimpfungen in Deutschland zugelassen." https://www.land.nrw/corona/faq#321aa366 Ob und wann Auffrischungsimpfungen mit Johnson&Johnson möglich sein werden, ist uns nicht bekannt. Mit Ihrer Frage können Sie sich daher gerne an das Land NRW wenden. Die Kontaktdaten und Informationen rund um Corona finden Sie unter https://www.land.nrw/corona. Auch die Bundesregierung informiert unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988. Mit freundlichen Grüßen