Sehr
Antragsteller/in
zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet.
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage wollen wir Sie auf unsere Internetseite verweisen "Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?":
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV...
Hinsichtlich der STIKO Empfehlung zum Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung verweisen wir im Übrigen auf:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...
Allgemeine Informationen zur Einreise erhalten Sie unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-d...
Allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung erhalten Sie unter:
https://www.bundesgesundheitsminister...
Ausführliche Informationen zu dem jeweiligen Reiseziel einschließlich der Reise innerhalb der EU erhalten Sie zudem unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/Re...
https://ec.europa.eu/info/live-work-t...
Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter
https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt...). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (
www.rki.de/covid-19 und
www.rki.de/covid-19-impfen). Sie können Bürgeranfragen an das hierfür eingerichtete Postfach
<<E-Mail-Adresse>> richten, wir bitten jedoch um Verständnis, dass hierauf aus den dargestellten Gründen ggf. nicht bzw. nur verzögert reagiert werden kann.
Wir bitten vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass Nachfragen zu dieser Anfrage an das Postfach
<<E-Mail-Adresse>> aus den dargestellten Gründen nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen