Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung vom 20.06.2020
https://www.mags.nrw/sites/default/file…
Zusätzlich gilt die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW vom 16.06.2020
https://www.mags.nrw/sites/default/file…
In meinem Ermessen bedarf es für Ihr Vorhaben der Wiedereröffnung Ihres Bootsverleihs keiner Ausnahmegenehmigung. Es passen ja nicht mehr Personen als unter §1 Abs. 2 genannt, in ein Boot.
Ich übersende Ihnen trotzdem einen Leitfaden mit allgemeinen Anforderungen an geeignete Hygiene und den Infektionsschutz:
-Warteschlangen, vor und in der Veranstaltungsstätte, müssen berücksichtigt werden. Hier muss ein klares Konzept mit Abstandsmarkierungen vorliegen.
· -1,5m Mindestabstand einhalten, auch in Warteschlangen, auch an Sitzplätzen (z.B. durch farbige Bodenmarkierungen, Hinweisschilder, bauliche Barrieren, Stuhllehne zu Stuhllehne).
· Steuerung des Zutritts, ggf. Ein-Auslass in Riegen.
· -Eine stringente Besucherführung mit entsprechenden Markierungen, Einbahnstraßen-Regelungen, etc. in der gesamten Veranstaltungsstätte muss gewährleistet sein. Bitte auch Treppenhäuser, Aufzüge, sanitäre Anlagen, etc. beachten. Auch hier gilt der vorgegebene Mindestabstand in allen Fällen.
· -Besucher-/Kunden-/Nutzerregistrierung zur Rückverfolgbarkeit gemäß §2a.
-Es empfiehlt sich die Erhebung von Name, Anschrift, Telefonnummer sowie schriftlicher Bestätigung der Symptomfreiheit online oder durch Einzelzettel. Eine ausliegende Liste ist im Sinne des Datenschutzes nicht zulässig.
-Bitte führen Sie eine Mitarbeiterliste mit Name, Anschrift, Telefonnummer, Zeitraum der Anwesenheit (XX.XX-XX.XX Uhr) sowie schriftlicher Bestätigung der Symptomfreiheit.
· -Personen mit einem oder mehreren der folgenden Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörung) dürfen die Einrichtung/das Unternehmen nicht betreten, besuchen, nutzen oder darin tätig sein. Die gilt für Mitarbeiter und Besucher/Kunden/Gäste.
· -Bitte beachten Sie im Sinne der Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden entsprechende Schutzmaßnahmen, sorgen Sie für mögliche Schutzmaßnahmen wie bargeldlose Bezahlmöglichkeiten, Handschuhe in den Kassenbereichen, ausreichend Händedesinfektionsmittel etc.
· -An Bedientheken o.ä. kann durch Plexiglasscheiben oder abgehängte Folien eine Exposition der Beschäftigten durch ausgeatmete Tröpfchen effektiv minimiert werden.
· -Ausstattung mit Flüssigseife, ggf. Händedesinfektionsmittel (mindestens „begrenzt viruzid“) und Einmalhandtüchern an den Waschgelegenheiten.
· -Reinigungsintervalle von häufig berührten Oberflächen (z. B. Türklinken, Handläufe, Tische, sanitäre Anlagen) erhöhen.
· -Aushänge mit Hygienetipps und Verhaltensregeln für Besucher/Kunden/Nutzer und Beschäftigte (z.B. in Form von Piktogrammen)
· -Eingewiesenes Personal kontrolliert in ausreichend regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
· -Gastronomisches Angebot nur streng nach den Vorgaben der Anlage Gastronomie der aktuellen CoronaSchVo.
· -Für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist die Leitung der Einrichtung verantwortlich.
Speziell für Ihren Bootsverleih:
-Handdesinfektion am Eingang
-Oberflächendesinfektion der Kontaktflächen (Paddelgriffe) nach Nutzung
Allgemeine Hygieneempfehlungen gelten entsprechend:
· -Gründliches und regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife.
· -Husten- und Niesetikette einhalten.
· -Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (z. B. Händeschütteln) ist zu verzichten
Die Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung treten mit Ablauf des 01.07.2020 außer Kraft. Inwieweit im Anschluss an diese Verordnung weitere einschränkende Regelungen getroffen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt (u.a. Entwicklung des Infektionsgeschehens, etc.). Ich bitte Sie daher, sich über etwaige Änderungen und Veröffentlichungen der Landesregierung sowie auf der Internetseite der Stadt Köln (
www.corona.koeln<http://www.corona.k…) regelmäßig zu informieren.
Bei der Planung und Umsetzung Ihrer betriebsindividuellen Anforderungen an die Hygiene und den Infektionsschutz beachten Sie bitte die Empfehlungen insbesondere des Robert Koch-Instituts und der Unfallversicherungsträger.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichem Gruß