Bornschool Außenstelle der KGS. Eingeplante und tatsächlich eingesetzte finanzielle Mittel zum Erhalt und Sanierung seit dem 01.01.2007

Anfrage an: Stadt Husum

alle Unterlagen aus den Haushaltsplanungen seit dem Jahr 2007, aus welchen hervorgeht welche finanziellen Mittel, seit Eingemeindung der untergegangenen Gemeinde Schobüll, für die Sanierung der KGS Außenstelle "Bornschool" eingeplant wurden.

Des Weiteren senden Sie mir einen Nachweis aller tatsächlich durchgeführten Arbeiten und Investitionen, welche für den vorgenannten Zeitraum für die Bornschool getätigt wurden, zu.

Als Letztes fordere eine Auskunft durch Sie als Schulträger, ob Sie Mittel aus dem Förderprojekt des Landes Schleswig-Holstein "InfrastrukturModernisierungsProgramm für das Land Schleswig-Holstein" - Impuls 2030, für den Bau oder Sanierungen von Schulen als öffentlicher Träger beantragt haben. Wenn ja teilen Sie mir die beantragten Fördervolumen und die begünstigten Schulen mit.

Das Fördervolumen betrug 111,3 Mio Euro, das vorgeschaltete Anmeldeverfahren endete am 28.02.2022 und die Antragsstellungsfrist war auf den 31.03.2023 datiert.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Jochen Petersen
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen aus den Haushaltsplan…
An Stadt Husum Details
Von
Jochen Petersen
Betreff
Bornschool Außenstelle der KGS. Eingeplante und tatsächlich eingesetzte finanzielle Mittel zum Erhalt und Sanierung seit dem 01.01.2007 [#303123]
Datum
14. März 2024 18:13
An
Stadt Husum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen aus den Haushaltsplanungen seit dem Jahr 2007, aus welchen hervorgeht welche finanziellen Mittel, seit Eingemeindung der untergegangenen Gemeinde Schobüll, für die Sanierung der KGS Außenstelle "Bornschool" eingeplant wurden. Des Weiteren senden Sie mir einen Nachweis aller tatsächlich durchgeführten Arbeiten und Investitionen, welche für den vorgenannten Zeitraum für die Bornschool getätigt wurden, zu. Als Letztes fordere eine Auskunft durch Sie als Schulträger, ob Sie Mittel aus dem Förderprojekt des Landes Schleswig-Holstein "InfrastrukturModernisierungsProgramm für das Land Schleswig-Holstein" - Impuls 2030, für den Bau oder Sanierungen von Schulen als öffentlicher Träger beantragt haben. Wenn ja teilen Sie mir die beantragten Fördervolumen und die begünstigten Schulen mit. Das Fördervolumen betrug 111,3 Mio Euro, das vorgeschaltete Anmeldeverfahren endete am 28.02.2022 und die Antragsstellungsfrist war auf den 31.03.2023 datiert.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jochen Petersen Anfragenr: 303123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303123/ Postanschrift Jochen Petersen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jochen Petersen
Stadt Husum
AW: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Petersen, gern wir bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer unten stehen…
Von
Stadt Husum
Betreff
AW: Eingangsbestätigung
Datum
19. März 2024 13:10
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,7 KB


Sehr geehrter Herr Petersen, gern wir bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ihre Mail an das allgemeine Postfach war gestern im Maileingangspostfach des Bauamts ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen
Jochen Petersen
Erinnerung an die Beantwortung der Frage 303123 über Frag den Staat nach dem IZG-SH. [#303123] Guten Tag, ich wol…
An Stadt Husum Details
Von
Jochen Petersen
Betreff
Erinnerung an die Beantwortung der Frage 303123 über Frag den Staat nach dem IZG-SH. [#303123]
Datum
15. April 2024 16:50
An
Stadt Husum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich wollte Sie noch einmal an den morgigen Fristablauf nach §5 Abs. 2, zur Beantwortung meiner Anfrage erinnern. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Verweise auf §11 und §12 IZG-SH nicht zulässig sind, da die in Frage 1 angeforderten Haushaltplanungen auf ihrem öffentlichen Zugang "husum.org" nur bedingt ab dem Jahr 2021 zur Verfügung stehen. Weitere Bekanntmachungen der Jahre 2007 bis 2020 haben keinerlei Informationsgehalt, welcher Informationen zu Frage 1 beinhalten. Öffentliche Bekanntmachungen, welche die Frage 2 und 3 beantworten könnten, sind auf "husum.org" nicht vorhanden. Auch anderweitige Presseartikel sind nicht veröffentlicht worden. Mit freundlichen Grüßen Jochen Petersen Anfragenr: 303123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303123/ Postanschrift Jochen Petersen << Adresse entfernt >>

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Stadt Husum
Antwort der Stadt Husum zur Anfrage Der erste Teil der Frage wurde nicht beantwortet! Die eingeplanten Mittel der …
Von
Stadt Husum
Via
Briefpost
Betreff
Antwort der Stadt Husum zur Anfrage
Datum
16. April 2024
Status
Warte auf Antwort
Der erste Teil der Frage wurde nicht beantwortet! Die eingeplanten Mittel der vergangenen Jahre, seit der Eingemeindung in 2007, wurden nicht offengelegt! Der zweite Teil der Frage wurde nur bedingt beantwortet. Aus den Unterlagen geht nicht hervor welche konkreten Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit durchgeführt wurden. Somit ist die Antwort ungenügend. Die dritte Frage wurde beantwortet und spiegelt die Arbeitsweise der Stadt Husum wider. Es gibt seit der Eingemeindung im Jahre 2007 ein Schulobjekt, welches dringender Sanierungsmaßnahmen bedarf, der Zustand war bei Eingemeindung bekannt und eine Standortzusage im Eingemeindungsvertrag durch die Stadt Husum garantiert. Gelder zur Sanierung wurden in den vergangenen Haushalten zwar eingeplant aber nicht für grundlegende Sanierungsmaßnahmen investiert. Und wenn das Land Schleswig-Holstein dann ein Förderprogramm für die Sanierung kommunaler Schulen auflegt (Impuls 2030), scheint es den Zuständigen im Rathaus nicht zu gelingen einen Antrag zu stellen. Wer ist hier der Verantwortliche? Die damaligen Bürgermeister Rainer Maaß oder Uwe Schmitz? Der Kämmerer, der Bauamtsleiter und/oder der Gebäudemanager?