Brand in der Daumstr. 205 vom 3.6.2023

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

am 3.6.2023 gab es einen Brand in der << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>. Obwohl das Treppenhaus rauchfrei gehalten werden sollte, war es das nicht. Über den Ursprung wurden wir Anwohner auch nicht informiert.

Bitte übersenden Sie mir alle Ihnen bekannten Informationen zu diesem Fall bzw. alle Unterlagen zu diesem Fall.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, am 3.6.2023 gab es einen Brand in der <…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brand in der << Adresse entfernt >> vom 3.6.2023 [#282331]
Datum
23. Juni 2023 08:44
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, am 3.6.2023 gab es einen Brand in der << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>. Obwohl das Treppenhaus rauchfrei gehalten werden sollte, war es das nicht. Über den Ursprung wurden wir Anwohner auch nicht informiert. Bitte übersenden Sie mir alle Ihnen bekannten Informationen zu diesem Fall bzw. alle Unterlagen zu diesem Fall. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282331/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 23.06.2023. Vora…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Brand in der << Adresse entfernt >> vom 3.6.2023 [#282331]
Datum
27. Juni 2023 09:28
Status
Warte auf Antwort
image001.png
19,9 KB
image002.png
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 23.06.2023. Vorab baten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten für die Auskunft. Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a), Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses. Nach dieser Tarifstelle müssen Gebühren zwischen 5 und 100 Euro erhoben werden. Diese wären vom Fachbereich noch zu ermitteln. Da Sie offenbar selbst Betroffener (Mieter in dem vom Brand betroffenen Haus) des Brandes vom 03.06.2023 in der Daumstr. sind, hätten Sie ein persönliches Auskunftsrecht zu den Sie betreffenden einsatzrelevanten Daten. Diese Auskunft - nicht nach IFG - wäre für Sie gebührenfrei. Teilen Sie mir bitte bis zum 5. Juli 2023 mit, ob Sie Ihren Antrag nach § 3 IFG zurücknehmen wollen (kurze Mail genügt) und ich Ihr Auskunftsersuchen an die zuständige Stelle innerhalb der Berliner Feuerwehr weiterleiten soll, die Ihnen die Einsatzprotokolle kostenfrei zur Verfügung stellen kann oder ob Sie an Ihrem IFG-Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich nehme meine IFG-Anfrage zurück und bitte Sie mein Auskunftsersu…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brand in der << Adresse entfernt >> vom 3.6.2023 [#282331]
Datum
27. Juni 2023 10:01
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich nehme meine IFG-Anfrage zurück und bitte Sie mein Auskunftsersuchen an die zuständige Stelle innerhalb der Berliner Feuerwehr weiterzuleiten. Würden Sie mir bitte dennoch erklären, was für Informationen in einer Bürgerauskunft bei der Feuerwehr fehlen könnten, die aber in einem IFG-Antrag freigegeben werden könnten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282331/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage habe ich in diesem Moment an unseren Bereich Einsatzberichte…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: (EXTERN) AW: Brand in der << Adresse entfernt >> vom 3.6.2023 [#282331]
Datum
27. Juni 2023 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage habe ich in diesem Moment an unseren Bereich Einsatzberichterstattung weitergeleitet. Der Umfang bzw. Inhalt der Auskunft unterscheidet sich in Ihrem Fall nicht. Sie können mich bei weiteren Rückfragen gern anrufen. Mit freundlichen Grüßen