Sehr << Antragsteller:in >>
danke für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an dem Thema. Wunschgemäß bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihrer E-Mail und beantworte Ihnen nachfolgend gerne die von Ihnen gestellten Fragen.
Im Anhang übersende ich Ihnen als pdf-Datei den aktuell geltenden Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr Stadt Eppstein. Dieser steht zudem im Bürger-Informations-System öffentlich zur Verfügung. Der in Abstimmung mit dem Landkreis (Amt für Brandschutz und Rettungswesen) erarbeitete Bedarfs- und Entwicklungsplan wurde von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 17.02.2022 beschlossen. Dieser ist Grundlage für die Aufstellung der Feuerwehr, die Ausstattung, die Personalbedarfsplanung, die Unterhaltung der baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie für die Ausstattung der technischen Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge. Als Träger der Feuerwehr ist die Stadt Eppstein seit dem Jahr 2004 gesetzlich verpflichtet, für die Bereiche Brandschutz und Allgemeinen Hilfe einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben.
Im Haushaltsplan werden 75.000 Euro für den Katastrophenschutz angesetzt. Für was werden diese Mittel genutzt?
Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sind Mittel den Katastrophenschutz enthalten. Hierbei handelt es sich um investive Mittel. Diese Mittel stehen z.B. für den Aufbau einer noch besseren Notstromversorgung zur Verfügung.
Auf welche Grundlage wurde das Feuerwehhaus in Vockenhausen erbaut und warum in dieser Dimension?
Das Feuerwehrhaus in Vockenhausen war Beschluss- und Beratungsgegenstand zahlreicher öffentlicher Sitzungen. Der Stadtverordnetenversammlung lag zu ihrer Sitzung am 02.10.2014 der Vorentwurf zur Errichtung eines Feuerwehrhauses im Stadtteil Vockenhausen vor. Diesem Vorentwurf wurde mit der Maßgabe zugestimmt, die Planungen weiter voranzutreiben und im Stadium der Entwurfsplanung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Freigabe der Entwürfe erfolgte durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 18.12.2014. Die endgültige Planungsfreigabe erfolgt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015. Vorberatungen fanden jeweils in Sitzungen des Ortsbeirates Vockenhausen und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt statt. Die Planung war eng mit der örtlichen Feuerwehr und auf deren Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt. Grundlagen waren die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen des Landes. So kommt es z.B. bei der Größe der Umkleidekabinen auf die Anzahl der in der Feuerwehr Aktiven an. Die vom Land Hessen für verbindlich erklärten Vorgaben sind auch deshalb einzuhalten, weil ansonsten eine Zuwendungsfähigkeit des Projektes nicht gegeben wäre.
Sind nicht 2 Feuerwehrgerätehäuser ausreichend? Die Hilfsfrist könnte auch mit geringerer Zahl von Feuerwehrhäusern erreicht werden.
In Eppstein gibt es eine Feuerwehr der Stadt Eppstein, in den jeweiligen Stadtteilen gibt es ein Feuerwehrhaus. Die Feuerwehr besteht damit in ihrer Gesamtheit aus den fünf Stadtteilfeuerwehren und ist dezentral gegliedert, was die Standorte angeht. Die örtlich wahrzunehmenden Aufgaben variieren. Hieraus resultiert eine Grundausstattung je Stadtteil aus mindestens einem Löschgruppenfahrzeug und weiterer Fahrzeuge, die sich aus dem Gefahrenpotential des eigenen Stadtteiles und der übernommenen Aufgaben für das gesamte Stadtgebiet ergeben. Das Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist von 10 Minuten kann durch nur zwei Feuerwehrhäuser nach diesseitigen Erkenntnissen nicht eingehalten werden.
Ist es angedacht die Tageseinsatzstärke der Einsatzkräfte durch weiteres hauptamtliches Personal auszugleichen?
Die Feuerwehr der Stadt Eppstein ist mit einer ordentlichen Tageseinsatzstärke ausgestattet. Dies ist dem beispiellosen Engagement der ehrenamtlich aktiven Feuerwehrfreuen und Feuerwehrmänner zu verdanken. Die Stadt Eppstein freut sich, dass in es viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die in der Feuerwehr aktiv sind - in Eppstein und auch außerhalb des Stadtgebietes - und tagsüber bei Einsätzen mitwirken können.
Wie ist die aktuelle Tageseinsatzstärke? Wieviel davon sind Atemschutzgeräteträger?
Zum 31. Dezember 2022 stellt sich der Personalbestand wie folgt dar: der Einsatzabteilung sind 189 Personen zugeordnet, in der Jugendfeuerwehr gibt es 77 Mitglieder, in der Kinderfeuerwehr gibt es 98 Mitglieder und die Alters- und Ehrenabteilung besteht aus 78 Personen. Die Tageseinsatzstärke ist aktuell verlässlich, um die Einsätze ordnungsgemäß abwickeln zu können. Anzeichen für einen Handlungsbedarf können aktuell nicht ausgemacht werden. Auch im Hinblick auf die Anzahl der Atemschutzgeräteträger in der Tagesalarmbereitschaft kann hier mitgeteilt werden, dass keine Schwierigkeiten gegeben hat und dass diese auch aktuell nicht zu erkennen sind.
Wie möchte man fehlende Atemschutzgeräteträger kompensieren?
Die Stadt Eppstein freut sich über jedes aktive Mitglied der Feuerwehr und einsatzfähigen Atemschutzgeräteträger. Eine durch die Frage Ihrerseits angenommene Kompensation von fehlenden Personen ist nicht notwendig, weil sich dies Situation anders darstellt. Auch hat eine gute und vorbildliche Arbeit im Beriech der Kinderfeuerwehr und der Jugendfeuerwehr dazu geführt, dass nicht nur das Interesse an der örtlichen Brandschutzarbeit hoch ist, sondern es auch viele Kinder und Jugendliche gibt, die sich hier engagieren. Dies wird als Garant dafür gesehen, dass die Einsatzabteilung weiterhin stark aufgestellt sein wird.
Welche Fahrzeugbeschaffungen sind die nächsten Jahren geplant?
Die Fahrzeugbeschaffungen ergeben sich aus dem gültigen Bedarfs- und Entwicklungsplan und aus den von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln.
Mit freundlichen Grüßen