Brandbrief an hochrangige Behördenvertreter 2011
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Artikel vom 01.07.2011 von Frank Bergmannshoff in der Dattelner Morgenpost benennt der Autor einen Brandbrief von 28 Mitarbeitern an hochrangige Behördenvertreter.
"Drei Team-Leiter und 25 weitere Kollegen aus diesem Bereich haben jetzt einen Brandbrief an den Landrat, den Hertener Bürgermeister sowie an die Führungsetagen von Arbeitsagentur und Jobcenter gerichtet, außerdem an die Personalräte der Stadt Herten, der Kreisverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit."
"Und schief läuft offenbar eine Menge: Seit sechseinhalb Jahren bestehe Personalmangel, und das bei
immer weiter steigenden Fallzahlen. Die Umsetzung des „Bildungspaketes“, das sozial schwachen Kindern
und Jugendlichen zum Beispiel Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein ermöglichen
soll, sei „leider nicht mehr zu bewältigen“.
Die 28 Unterzeichner des Briefes verweisen auf 1.950 unbearbeitete Poststücke. Entsprechend würden
sich die Beschwerden von Hartz-IV-Empfängern häufen."
1. Bitte übersenden Sie mir diesen Brandbrief im Volltext.
2. Wie viele der 28 Unterzeichner arbeiten heute noch im Jobcenter?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum12. Juli 2023
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15. August 2023
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