Brandenburger Lehrer soll Schüler krankenhausreif geschlagen haben

Informationen dazu, warum der Lehrer nicht aus dem Dienst entfernt wird und weiter an einer anderen Schule unterrichten darf (vgl. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/aus-rassistischen-motiven-brandenburger-lehrer-soll-schuler-krankenhausreif-geschlagen-haben-11355001.html).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandenburger Lehrer soll Schüler krankenhausreif geschlagen haben [#303023]
Datum
13. März 2024 12:20
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen dazu, warum der Lehrer nicht aus dem Dienst entfernt wird und weiter an einer anderen Schule unterrichten darf (vgl. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/aus-rassistischen-motiven-brandenburger-lehrer-soll-schuler-krankenhausreif-geschlagen-haben-11355001.html).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303023/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#303023). M…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Brandenburger Lehrer soll Schüler krankenhausreif geschlagen haben [#303023]
Datum
14. März 2024 07:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#303023). Mit Ihrem Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsbegehren nach dem AIG wird sich in Kürze das zuständige Fachreferat auseinandersetzen. Ich komme zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurück. Ich weise darauf hin, dass Ihr AIG-Antrag nach § 3 Absatz 1 Nr. 4 und 5, Absatz 2 Nr. 3 und § 5 Absatz 1 Nr. 1 Brandenburgisches Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (BbgAIG) abzulehnen sein wird. Es handelt sich gleichwohl voraussichtlich um eine gebührenfreie Leistung. Sollte sich diese Einschätzung während der Bearbeitung ändern, werde ich Sie vor Beantwortung rechtzeitig hierüber informieren. Für den Fall, dass der Antrag abzulehnen ist, bitten wir um Angabe einer Postanschrift für die Zustellung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> mit der untenstehenden Anfrage, warum ein Lehrer in Cottbus nicht aus dem…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Brandenburger Lehrer soll Schüler krankenhausreif geschlagen haben [#303023]
Datum
21. März 2024 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit der untenstehenden Anfrage, warum ein Lehrer in Cottbus nicht aus dem Dienst entfernt wird, die über Frag-den-Staat (#303023) einging, erbaten Sie Informationen zu dem Vorfall. Der Antrag auf Akteneinsicht und Informationszugang ist gemäß § 2 Absatz 4 BbgAIG abzulehnen, weil in einem laufenden Verfahren Akteneinsicht und Informationszugang nur nach dem jeweils anzuwendenden Verfahrensrecht zu gewähren ist. Hier handelt es sich um ein laufendes Verfahren, dass sowohl strafrechtliche als auch disziplinarrechtliche/arbeitsrechtliche Komponenten enthält. Darüber hinaus verbietet auch § 4 Absatz 1 Nr. 5 BbgAIG die Gewährung von Akteneinsicht und Informationszugang, weil hierdurch Inhalte von Akten offenbart würden, die zur Durchführung eines strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungsverfahrens dienen. Ihr Antrag wird abgelehnt. Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei. Für eine rechtsformliche Ablehnung wird nochmals um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift gebeten. Mit freundlichen Grüßen