Brandgutachten zum Tod von Amad A.

Das Brandgutachten zum Tod von Amad A.
Wie in [1] beschrieben.

[1] https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/zellenbrand-jva-kleve-100.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatsanwaltschaft Kleve Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandgutachten zum Tod von Amad A. [#162972]
Datum
6. August 2019 18:54
An
Staatsanwaltschaft Kleve
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Brandgutachten zum Tod von Amad A. Wie in [1] beschrieben. [1] https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/zellenbrand-jva-kleve-100.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Kleve
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Scheiben wird Ihnen übersandt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatsanwaltschaft Kleve
Betreff
Datum
20. August 2019 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
963,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Scheiben wird Ihnen übersandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#162972] Sehr geehrteAntragsteller/in gehe ich Recht in der Annahme, dass auch nach Abschluss des Verfahrens…
An Staatsanwaltschaft Kleve Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#162972]
Datum
29. August 2019 16:57
An
Staatsanwaltschaft Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gehe ich Recht in der Annahme, dass auch nach Abschluss des Verfahrens keine Möglichkeit der Einsicht besteht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Staatsanwaltschaft Kleve
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben wird ihnen übersandt. Auf Anordnung Julia Kamps Justizoberse…
Von
Staatsanwaltschaft Kleve
Betreff
Datum
17. September 2019 11:01
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
242,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben wird ihnen übersandt. Auf Anordnung Julia Kamps Justizobersekretärin Staatsanwaltschaft Kleve Ringstraße 13 47533 Kleve Tel.: 02821/595-104