Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

Auf Bildern bei Facebook ist eine Karnevalsveranstaltung der KG Turm-Garde Eitorf 77 e.V. sind sogenannte Gasbetriebene Heizpilze zur Beheizung solcher Zelte zu sehen.

Meines Wissens nach ist der Betrieb solcher Geräte in Fliegenden Bauten (Zelten) untersagt.

Wie wird in der Gemeinde Eitorf der Brandschutz bei solchen Veranstaltungen sichergestellt und verhindert das es durch den Einsatz von verbotenen Heizmitteln bei solchen Veranstaltungen nicht zu Verletzungen oder weiteren Schäden kommt?

Weiterhin sieht es auf den Fotos für mich danach aus, das die am Zelt aufgehangenen Beleuchtungselemente nicht doppelt gegen herunterfallen gesichert sind, und nur an den sogenannten Firstriegeln aufgehangen sind, an denen bei bestimmten Zelten keine zusätzliche Last eingebracht werden darf.

Unter diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung ob eine Baubetriebsabnahme am Zelt sowie an der verbauten Bühne durchgeführt wurde.

War während der Veranstaltung eine "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" vor Ort bzw. wurde die Veranstaltung von einer entsprechenden Fachkraft begleitet und von einer entsprechend befugten Person beaufsichtigt?

Vielen Dank bereits im Voraus für die zeitnahe Beantwortung dieser Fragen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298585]
Datum
28. Januar 2024 16:36
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Bildern bei Facebook ist eine Karnevalsveranstaltung der KG Turm-Garde Eitorf 77 e.V. sind sogenannte Gasbetriebene Heizpilze zur Beheizung solcher Zelte zu sehen. Meines Wissens nach ist der Betrieb solcher Geräte in Fliegenden Bauten (Zelten) untersagt. Wie wird in der Gemeinde Eitorf der Brandschutz bei solchen Veranstaltungen sichergestellt und verhindert das es durch den Einsatz von verbotenen Heizmitteln bei solchen Veranstaltungen nicht zu Verletzungen oder weiteren Schäden kommt? Weiterhin sieht es auf den Fotos für mich danach aus, das die am Zelt aufgehangenen Beleuchtungselemente nicht doppelt gegen herunterfallen gesichert sind, und nur an den sogenannten Firstriegeln aufgehangen sind, an denen bei bestimmten Zelten keine zusätzliche Last eingebracht werden darf. Unter diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung ob eine Baubetriebsabnahme am Zelt sowie an der verbauten Bühne durchgeführt wurde. War während der Veranstaltung eine "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" vor Ort bzw. wurde die Veranstaltung von einer entsprechenden Fachkraft begleitet und von einer entsprechend befugten Person beaufsichtigt? Vielen Dank bereits im Voraus für die zeitnahe Beantwortung dieser Fragen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298585/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Kreisverwaltung in Siegburg ist aktuell …
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Automatische Antwort: Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298585]
Datum
28. Januar 2024 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Kreisverwaltung in Siegburg ist aktuell geschlossen. Ihre Nachricht wird am Montag an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Rhein-Sieg-Kreis ist jedoch für den Bra…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
WG: Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298585]
Datum
29. Januar 2024 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Rhein-Sieg-Kreis ist jedoch für den Brandschutz sowie die Baubetriebsabnahme nicht zuständig. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Eitorf. Daher bitte ich Sie, die Anfrage an die Gemeinde Eitorf zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sehr [geschwärzt], Laut Aussage der Gemeinde Eitorf namentlich [geschwärzt] ist der Rhein-Sieg-Kreis z…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298585]
Datum
29. Januar 2024 20:08
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr [geschwärzt], Laut Aussage der Gemeinde Eitorf namentlich [geschwärzt] ist der Rhein-Sieg-Kreis zuständig. Zitat: "Für Ihr Anliegen ist die Gemeinde Eitorf nicht zuständig. Für Fragen der Landesbauordnung ist hier die Richtlinie "Fliegende Bauten" relevant, hier wäre der richtige Ansprechpartner das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 298585 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr [geschwärzt], ich kläre dies und werde mich wieder melden. VG [geschwärzt] [geschwärzt] Amtsleiter Amt für …
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
AW: WG: Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298585]
Datum
30. Januar 2024 06:18
Status
Sehr [geschwärzt], ich kläre dies und werde mich wieder melden. VG [geschwärzt] [geschwärzt] Amtsleiter Amt für Bevölkerungsschutz Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Telefon: 02241 [geschwärzt] [geschwärzt] rhein-sieg-kreis.de

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Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre ursprüngliche E-Mail zuständigkeitshalber an die Amtsleiter…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
WG: Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298585]
Datum
30. Januar 2024 15:50
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre ursprüngliche E-Mail zuständigkeitshalber an die Amtsleiterin des Bauaufsichtsamtes des Rhein-Sieg-Kreises - Frau Riesenbeck - weitergeleitet. Bei Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Riesenbeck. Mit freundlichen Grüßen