Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten

Auf Bildern bei Facebook ist eine Karnevalsveranstaltung der KG Turm-Garde Eitorf 77 e.V. sind sogenannte Gasbetriebene Heizpilze zur Beheizung solcher Zelte zu sehen.

Meines Wissens nach ist der Betrieb solcher Geräte in Fliegenden Bauten (Zelten) untersagt.

Wie wird in der Gemeinde Eitorf der Brandschutz bei solchen Veranstaltungen sichergestellt und verhindert das es durch den Einsatz von verbotenen Heizmitteln bei solchen Veranstaltungen nicht zu Verletzungen oder weiteren Schäden kommt?

Weiterhin sieht es auf den Fotos für mich danach aus, das die am Zelt aufgehangenen Beleuchtungselemente nicht doppelt gegen herunterfallen gesichert sind, und nur an den sogenannten Firstriegeln aufgehangen sind, an denen bei bestimmten Zelten keine zusätzliche Last eingebracht werden darf.

Unter diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung ob eine Baubetriebsabnahme am Zelt sowie an der verbauten Bühne durchgeführt wurde.

War während der Veranstaltung eine "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" vor Ort bzw. wurde die Veranstaltung von einer entsprechenden Fachkraft begleitet und von einer entsprechend befugten Person beaufsichtigt?

Vielen Dank bereits im Voraus für die zeitnahe Beantwortung dieser Fragen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Kommunalverwaltung Eitorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298060]
Datum
23. Januar 2024 09:22
An
Kommunalverwaltung Eitorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Bildern bei Facebook ist eine Karnevalsveranstaltung der KG Turm-Garde Eitorf 77 e.V. sind sogenannte Gasbetriebene Heizpilze zur Beheizung solcher Zelte zu sehen. Meines Wissens nach ist der Betrieb solcher Geräte in Fliegenden Bauten (Zelten) untersagt. Wie wird in der Gemeinde Eitorf der Brandschutz bei solchen Veranstaltungen sichergestellt und verhindert das es durch den Einsatz von verbotenen Heizmitteln bei solchen Veranstaltungen nicht zu Verletzungen oder weiteren Schäden kommt? Weiterhin sieht es auf den Fotos für mich danach aus, das die am Zelt aufgehangenen Beleuchtungselemente nicht doppelt gegen herunterfallen gesichert sind, und nur an den sogenannten Firstriegeln aufgehangen sind, an denen bei bestimmten Zelten keine zusätzliche Last eingebracht werden darf. Unter diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung ob eine Baubetriebsabnahme am Zelt sowie an der verbauten Bühne durchgeführt wurde. War während der Veranstaltung eine "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" vor Ort bzw. wurde die Veranstaltung von einer entsprechenden Fachkraft begleitet und von einer entsprechend befugten Person beaufsichtigt? Vielen Dank bereits im Voraus für die zeitnahe Beantwortung dieser Fragen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298060/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Eitorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich werde den Sachverhalt prüfen un…
Von
Kommunalverwaltung Eitorf
Betreff
AW: Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298060]
Datum
23. Januar 2024 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich werde den Sachverhalt prüfen und Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Eitorf
Sehr << Antragsteller:in >> ich erlaube mir Ihre Anfrage wie folgt zu beantworten: Für Ihr Anliegen…
Von
Kommunalverwaltung Eitorf
Betreff
AW: Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298060]
Datum
24. Januar 2024 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich erlaube mir Ihre Anfrage wie folgt zu beantworten: Für Ihr Anliegen ist die Gemeinde Eitorf nicht zuständig. Für Fragen der Landesbauordnung ist hier die Richtlinie "Fliegende Bauten" relevant, hier wäre der richtige Ansprechpartner das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises, https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/oe/dezernat_4/Bauaufsicht/index.php Weiterhin weise ich darauf hin, das bei privaten Veranstaltungen der Veranstalter selbst für Brandschutz, Veranstaltungssicherheit und dem Befolgen aller relevanten Vorschriften zuständig ist. Bitte wenden Sie sich mithin direkt an den jeweiligen Veranstalter, in diesem Falle an den jeweiligen Verein: https://turmgarde.de/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sehr [geschwärzt], laut Aussage des Rhein-Sieg Kreises ([geschwärzt]) ist die Gemeinde Eitorf für die…
An Kommunalverwaltung Eitorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298060]
Datum
29. Januar 2024 20:10
An
Kommunalverwaltung Eitorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr [geschwärzt], laut Aussage des Rhein-Sieg Kreises ([geschwärzt]) ist die Gemeinde Eitorf für die Baubetriebsabnahmen zuständig: Zitat: Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Eitorf. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 298060 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Eitorf
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit dem Rhein-Sieg-Kreis (Herrn Freier) bekommen Sie aus …
Von
Kommunalverwaltung Eitorf
Betreff
WG: Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten [#298060]
Datum
30. Januar 2024 15:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit dem Rhein-Sieg-Kreis (Herrn Freier) bekommen Sie aus dortigem Hause von der zuständigen Abteilung eine fachliche Antwort. Es handelte sich um ein Missverständnis, dass erneut auf die Gemeinde Eitorf verwiesen wurde. Mit freundlichen Grüßen