Brandschutz auf Karnevalsveranstaltung, Baubetriebsabnahme von Veranstaltungen in Zelten
Auf Bildern bei Facebook ist eine Karnevalsveranstaltung der KG Turm-Garde Eitorf 77 e.V. sind sogenannte Gasbetriebene Heizpilze zur Beheizung solcher Zelte zu sehen.
Meines Wissens nach ist der Betrieb solcher Geräte in Fliegenden Bauten (Zelten) untersagt.
Wie wird in der Gemeinde Eitorf der Brandschutz bei solchen Veranstaltungen sichergestellt und verhindert das es durch den Einsatz von verbotenen Heizmitteln bei solchen Veranstaltungen nicht zu Verletzungen oder weiteren Schäden kommt?
Weiterhin sieht es auf den Fotos für mich danach aus, das die am Zelt aufgehangenen Beleuchtungselemente nicht doppelt gegen herunterfallen gesichert sind, und nur an den sogenannten Firstriegeln aufgehangen sind, an denen bei bestimmten Zelten keine zusätzliche Last eingebracht werden darf.
Unter diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung ob eine Baubetriebsabnahme am Zelt sowie an der verbauten Bühne durchgeführt wurde.
War während der Veranstaltung eine "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" vor Ort bzw. wurde die Veranstaltung von einer entsprechenden Fachkraft begleitet und von einer entsprechend befugten Person beaufsichtigt?
Vielen Dank bereits im Voraus für die zeitnahe Beantwortung dieser Fragen
Information nicht vorhanden
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Datum23. Januar 2024
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27. Februar 2024
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