Brandschutz in der Norhäuser Schweinemast GmbH & Co KG/Van Asten Group in Nordhausen
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Norhäuser Schweinemast GmbH & Co KG/Van Asten Group, Kommunikationsweg 11, 99734 Nordhausen, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz.
Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?
Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere zehntausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?
Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?
Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?
Da von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall meiner Meinung nach eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?
Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?
Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?
Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?
Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Februar 2022
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19. März 2022
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