Brandschutz “Schulsporthalle Tegelsbarg alt“ (Baujahr 1960er Jahre), jetzt: “Handball Arena Tegelsburg“ (Gemeinbedarfsfläche Tegelsbarg/Müssenredder, 22399 Hamburg)

Die Freie und Hansestadt Hamburg überlässt einer Hamburger Spielgemeinschaft die o.g. Halle als deren Heimspielstätte/event location = “Handball Arena Tegelsburg“. (Der Schulsport ist m.W. durch diese feste Vergabe nicht beeinträchtigt.)

Ich bitte um Zusendung des aktuellen Prüfberichts über den Brandschutz der o.g. Turnier- und Veranstaltungsstätte (Handball: unter anderem 2. Liga, Oberliga, Kreisliga, Liga-Qualifikationsturniere; weitere Veranstaltungen).

Hinweis:

Vormals zugelassen für nicht mehr als 200 Teilnehmer (Quelle: Bürgerschaft FHH, Drs. 22/7689 vom 25.03.2022/Antwort zu Frage 3), wurden mutmaßlich für den o.g. Betrieb als Versammlungsstätte “Handball Arena Tegelsburg“ 580 Personen genehmigt - diese Zahl wurde mir schriftlich durch das Bezirksamt Wandsbek bekannt gegeben. Wobei meine Frage nach der Anzahl der ZUSCHAUER auf der TRIBÜNE unbeachtet geblieben war.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juli 2023
  • Frist
    23. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
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Betreff
Brandschutz “Schulsporthalle Tegelsbarg alt“ (Baujahr 1960er Jahre), jetzt: “Handball Arena Tegelsburg“ (Gemeinbedarfsfläche Tegelsbarg/Müssenredder, << Adresse entfernt >>) [#284387]
Datum
21. Juli 2023 16:07
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Freie und Hansestadt Hamburg überlässt einer Hamburger Spielgemeinschaft die o.g. Halle als deren Heimspielstätte/event location = “Handball Arena Tegelsburg“. (Der Schulsport ist m.W. durch diese feste Vergabe nicht beeinträchtigt.) Ich bitte um Zusendung des aktuellen Prüfberichts über den Brandschutz der o.g. Turnier- und Veranstaltungsstätte (Handball: unter anderem 2. Liga, Oberliga, Kreisliga, Liga-Qualifikationsturniere; weitere Veranstaltungen). Hinweis: Vormals zugelassen für nicht mehr als 200 Teilnehmer (Quelle: Bürgerschaft FHH, Drs. 22/7689 vom 25.03.2022/Antwort zu Frage 3), wurden mutmaßlich für den o.g. Betrieb als Versammlungsstätte “Handball Arena Tegelsburg“ 580 Personen genehmigt - diese Zahl wurde mir schriftlich durch das Bezirksamt Wandsbek bekannt gegeben. Wobei meine Frage nach der Anzahl der ZUSCHAUER auf der TRIBÜNE unbeachtet geblieben war.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284387/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Antrag auf Informationszugang nach Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 21.07.2023 an die Feuerwehr Hamburg…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Brandschutz “Schulsporthalle Tegelsbarg alt“ (Baujahr 1960er Jahre), jetzt: “Handball Arena Tegelsburg“ (Gemeinbedarfsfläche Tegelsbarg/Müssenredder, << Adresse entfernt >>) [#284387]
Datum
24. Juli 2023 14:56
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang nach Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 21.07.2023 an die Feuerwehr Hamburg Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema „Halle Tegelsbarg“ nach dem HmbTG, der am 24.07.2023 bei der Feuerwehr Hamburg eingegangen ist. Ihr Antrag fällt in den Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Hamburg und wird derzeit geprüft. In Kürze werden Sie weitergehend informiert. Hinweis zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages durch die Feuerwehr verarbeitet. Näheres hierzu finden Sie auf der Internetseite der Feuerwehr Hamburg unter www.hamburg.de/feuerwehr/datenschutz<http://www.hamburg.de/feuerwehr/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage befindet sich noch in der Bearbeitung. Die gewünschten Infor…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Brandschutz “Schulsporthalle Tegelsbarg alt“ (Baujahr 1960er Jahre), jetzt: “Handball Arena Tegelsburg“ (Gemeinbedarfsfläche Tegelsbarg/Müssenredder, << Adresse entfernt >>) [#284387]
Datum
18. August 2023 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage befindet sich noch in der Bearbeitung. Die gewünschten Informationen sind noch nicht vollständig. Aus diesem Grund wird die Frist auf zwei Monate verlängert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich mich in obiger Angelegenheit bereits schriftlich am 24.01.2023 umfasse…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brandschutz “Schulsporthalle Tegelsbarg alt“ (Baujahr 1960er Jahre), jetzt: “Handball Arena Tegelsburg“ (Gemeinbedarfsfläche Tegelsbarg/Müssenredder, << Adresse entfernt >>) [#284387]
Datum
8. September 2023 16:30
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich mich in obiger Angelegenheit bereits schriftlich am 24.01.2023 umfassend zum Thema Brandschutz und Fluchtwege an Ihre Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz / F04320 gewandt hatte und auf wenig Interesse gestoßen war - eine email an die entsprechende Abteilungsleitung mit der Bitte um Unterstützung, mich auf den neuesten Sachstand zu setzen, blieb ebenfalls unbeantwortet -, sah ich mich genötigt, mich über das Portal fragdenstaat nochmals an die Feuerwehr Hamburg zu wenden. Sie benötigen also nach sieben Monaten weitere zwei Monate zur Bearbeitung? Wenn eine Schulsportstätte - hier: Turnhalle - baurechtlich genehmigt oder vielleicht auch illegal umgenutzt wurde in eine Mehrfachhalle/Multifunktionshalle für den Handballsport (“Tegelsburg Arena“ ) mit Ligaspielen, nichtgewerblichem Diskothekenbetrieb, umfangreicher Gastronomie sowie mit Livekonzerten (z.B. vom Veranstalter für den 09.09.2023 angekündigt: Rapper Mahir Qenqaj von “Rap for Refugees“), d.h. es sich nunmehr um eine Versammlungsstätte nach der aktuellen Versammlungsstättenverordnung handelt. Wenn also die nach obiger VStättVo erforderliche umfangreiche betriebliche und technische Umrüstung VOR Inbetriebnahme der Versammlungsstätte (mit z.B. jetzt mehr als 500 Zuschauern auf der Tribüne) vorgenommen und abgeschlossen sind, muss es doch bereits eine Feuerstättenschau/Brandverhütungsschau gegeben haben. Oder wurde dies versäumt? Da der Veranstalter in der Vergangenheit die Feuerwehrzufahrt und min. einen Notausgang mit Festivitäten (einschl. Holzkohlegrill) blockierte, hat er mutmaßlich zumindest nicht einmal ein Brandschutzkonzept. Oder welcher verantwortliche Veranstalter blockiert schon seine “eigenen“ Rettungswege. Welche Informationen fehlen Ihnen, weshalb Sie eine Frist von 8 statt 4 Wochen benötigen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> P.S. Meine ursprüngliche Anfrage enthält einen Fehler. Korrekt muss es heißen: 3. Liga
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich mich in obiger Angelegenheit bereits schriftlich am 24.01.2023 umfasse…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brandschutz “Schulsporthalle Tegelsbarg alt“ (Baujahr 1960er Jahre), jetzt: “Handball Arena Tegelsburg“ (Gemeinbedarfsfläche Tegelsbarg/Müssenredder, << Adresse entfernt >>) [#284387]
Datum
9. September 2023 14:25
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich mich in obiger Angelegenheit bereits schriftlich am 24.01.2023 umfassend zum Thema Brandschutz und Fluchtwege an Ihre Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz / F04320 gewandt hatte und auf wenig Interesse gestoßen war - eine email an die entsprechende Abteilungsleitung mit der Bitte um Unterstützung, mich auf den neuesten Sachstand zu setzen, blieb ebenfalls unbeantwortet -, sah ich mich genötigt, mich über das Portal fragdenstaat nochmals an die Feuerwehr Hamburg zu wenden. Sie benötigen also nach sieben Monaten weitere zwei Monate zur Bearbeitung? Wenn eine Schulsportstätte - hier: Turnhalle - baurechtlich genehmigt oder vielleicht auch illegal umgenutzt wurde in eine Mehrfachhalle/Multifunktionshalle für den Handballsport (“Tegelsburg Arena“ ) mit Ligaspielen, nichtgewerblichem Diskothekenbetrieb, umfangreicher Gastronomie sowie mit Livekonzerten (z.B. vom Veranstalter für den 09.09.2023 angekündigt: Rapper Mahir Qenqaj von “Rap for Refugees“), d.h. es sich nunmehr um eine Versammlungsstätte nach der aktuellen Versammlungsstättenverordnung handelt. Wenn also die nach obiger VStättVo erforderliche umfangreiche betriebliche und technische Umrüstung VOR Inbetriebnahme der Versammlungsstätte (mit z.B. jetzt mehr als 500 Zuschauern auf der Tribüne) vorgenommen und abgeschlossen sind, muss es doch bereits eine Feuerstättenschau/Brandverhütungsschau gegeben haben. Oder wurde dies versäumt? Da der Veranstalter in der Vergangenheit die Feuerwehrzufahrt und min. einen Notausgang mit Festivitäten (einschl. Holzkohlegrill) blockierte, hat er mutmaßlich zumindest nicht einmal ein Brandschutzkonzept. Oder welcher verantwortliche Veranstalter blockiert schon seine “eigenen“ Rettungswege. Welche Informationen fehlen Ihnen, weshalb Sie eine Frist von 8 statt 4 Wochen benötigen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> P.S. Meine ursprüngliche Anfrage enthält einen Fehler. Korrekt muss es heißen: 3. Liga
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Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich mich in obiger Angelegenheit bereits schriftlich am 24.01.2023 umfasse…
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AW: Brandschutz “Schulsporthalle Tegelsbarg alt“ (Baujahr 1960er Jahre), jetzt: “Handball Arena Tegelsburg“ (Gemeinbedarfsfläche Tegelsbarg/Müssenredder, << Adresse entfernt >>) [#284387]
Datum
16. September 2023 15:04
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich mich in obiger Angelegenheit bereits schriftlich am 24.01.2023 umfassend zum Thema Brandschutz und Fluchtwege an Ihre Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz / F04320 gewandt hatte und auf wenig Interesse gestoßen war - eine email an die entsprechende Abteilungsleitung mit der Bitte um Unterstützung, mich auf den neuesten Sachstand zu setzen, blieb ebenfalls unbeantwortet -, sah ich mich genötigt, mich über das Portal fragdenstaat nochmals an die Feuerwehr Hamburg zu wenden. Sie benötigen also nach sieben Monaten weitere zwei Monate zur Bearbeitung? Wenn eine Schulsportstätte - hier: Turnhalle - baurechtlich genehmigt oder vielleicht auch illegal umgenutzt wurde in eine Mehrfachhalle/Multifunktionshalle für den Handballsport (“Tegelsburg Arena“ ) mit Ligaspielen, nichtgewerblichem Diskothekenbetrieb, umfangreicher Gastronomie sowie mit Livekonzerten (z.B. vom Veranstalter für den 09.09.2023 angekündigt: Rapper Mahir Qenqaj von “Rap for Refugees“), d.h. es sich nunmehr um eine Versammlungsstätte nach der aktuellen Versammlungsstättenverordnung handelt. Wenn also die nach obiger VStättVo erforderliche umfangreiche betriebliche und technische Umrüstung VOR Inbetriebnahme der Versammlungsstätte (mit z.B. jetzt mehr als 500 Zuschauern auf der Tribüne) vorgenommen und abgeschlossen sind, muss es doch bereits eine Feuerstättenschau/Brandverhütungsschau gegeben haben. Oder wurde dies versäumt? Da der Veranstalter in der Vergangenheit die Feuerwehrzufahrt und min. einen Notausgang mit Festivitäten (einschl. Holzkohlegrill) blockierte, hat er mutmaßlich zumindest nicht einmal ein Brandschutzkonzept. Oder welcher verantwortliche Veranstalter blockiert schon seine “eigenen“ Rettungswege. Welche Informationen fehlen Ihnen, weshalb Sie eine Frist von 8 statt 4 Wochen benötigen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> P.S. Meine ursprüngliche Anfrage enthält einen Fehler. Korrekt muss es heißen: 3. Liga

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte nehmen Sie die beiliegende Niederschr…
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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Brandschutz “Schulsporthalle Tegelsbarg alt“ (Baujahr 1960er Jahre), jetzt: “Handball Arena Tegelsburg“ (Gemeinbedarfsfläche Tegelsbarg/Müssenredder, << Adresse entfernt >>) [#284387]
Datum
20. September 2023 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte nehmen Sie die beiliegende Niederschrift über die Brandverhütungsschau des Objektes Sporthalle des Gymnasiums im Müssenredder 59 als Antwort auf Ihre Anfrage zur Kenntnis. Die in der Niederschrift aufgeführten brandschutztechnischen Mängel wurden behoben. Hinweis: Bei der in der Drs. 22/7689 aufgeführten Halle handelt es sich um eine andere, als die angeführte Sporthalle des Gymnasiums im Müssenredder 59. Die Sporthalle des Gymnasiums im Müssenredder 59 ist seit jeher für 580 Personen zugelassen. Mit freundlichem Gruß,