Brandschutz/Sicherheit Gemeinschaftsfläche Mietshaus Rheinsberger Str. 18

Liste der seit 01.01.2001 (Bezirksgebietsreform) im Bereich des Brandschutzes/der Sicherheit an den Gemeinschaftsflächen des Mietshauses auf dem Grundstück Rheinsberger Str. 18 festgestellten Mängel inklusive
- Angabe der Vorgangsnummer, Datum und Örtlichkeit (Vorderhaus - rechter Seitenflügel - linker Seitenflügel - Einfahrt - Hof - Garten; ggf. Treppenraum, Keller, Dachboden) der Meldung und der Feststellung
- sowie den jeweils durch die zuständigen Behörden ergriffenen Maßnahmen mit Datum und Benennung der Behörde

Beispiele:
1 Sperrmüll: Brandlasten
2 Sperrmüll: Verstellung Fluchtwege
3 Möbel: Brandlasten
4 Möbel: Verstellung Fluchtwege
5 Durch Mieter eingebaute Wohnungstür die sich mit der Tür vom Hof zum Treppenhaus verkantet (beide öffnen über der selben Fläche des Treppenhauses im rechten Seitenflügel): Versperrung Fluchtweg
6 Durch Mieter eingebaute Wohnungstür die zum Treppenhaus öffnet (Vorderhaus): Versperrung Fluchtweg
6 Mangel Lichtschalter (z. B. kein Glimmfaden: Vorderhaus, rechter Seitenflügel, linker Seitenflügel)
7 Kennzeichnung Fluchtwege
8 Fassadendämmung nicht ausreichend gegen Feuer geschützt
9 Zugangswege für Rettungskräfte versperrt (Haustür, Sperrmüll, Möbel)
10 Wohnungstüren schützen nicht ausreichend gegen Feuer

Zum Brandschutz siehe auch:
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/vorlagen-antraege-anfragen/
Kleine Anfrage - 0135/VI
"Kleine Anfrage Wie steht es um den Brandschutz in der Rheinsberger Straße 18?"
Eingang: 20.07.2022

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Warte auf Antwort
  • Datum
    13. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutz/Sicherheit Gemeinschaftsfläche Mietshaus Rheinsberger Str. 18 [#292217]
Datum
13. November 2023 19:18
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der seit 01.01.2001 (Bezirksgebietsreform) im Bereich des Brandschutzes/der Sicherheit an den Gemeinschaftsflächen des Mietshauses auf dem Grundstück Rheinsberger Str. 18 festgestellten Mängel inklusive - Angabe der Vorgangsnummer, Datum und Örtlichkeit (Vorderhaus - rechter Seitenflügel - linker Seitenflügel - Einfahrt - Hof - Garten; ggf. Treppenraum, Keller, Dachboden) der Meldung und der Feststellung - sowie den jeweils durch die zuständigen Behörden ergriffenen Maßnahmen mit Datum und Benennung der Behörde Beispiele: 1 Sperrmüll: Brandlasten 2 Sperrmüll: Verstellung Fluchtwege 3 Möbel: Brandlasten 4 Möbel: Verstellung Fluchtwege 5 Durch Mieter eingebaute Wohnungstür die sich mit der Tür vom Hof zum Treppenhaus verkantet (beide öffnen über der selben Fläche des Treppenhauses im rechten Seitenflügel): Versperrung Fluchtweg 6 Durch Mieter eingebaute Wohnungstür die zum Treppenhaus öffnet (Vorderhaus): Versperrung Fluchtweg 6 Mangel Lichtschalter (z. B. kein Glimmfaden: Vorderhaus, rechter Seitenflügel, linker Seitenflügel) 7 Kennzeichnung Fluchtwege 8 Fassadendämmung nicht ausreichend gegen Feuer geschützt 9 Zugangswege für Rettungskräfte versperrt (Haustür, Sperrmüll, Möbel) 10 Wohnungstüren schützen nicht ausreichend gegen Feuer Zum Brandschutz siehe auch: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/vorlagen-antraege-anfragen/ Kleine Anfrage - 0135/VI "Kleine Anfrage Wie steht es um den Brandschutz in der Rheinsberger Straße 18?" Eingang: 20.07.2022
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292217/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Brandschutz/Sicherheit Gemeinschaftsfläche Mietshaus Rheinsberger Str. 18 [#292217]
Datum
13. November 2023 19:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat keine eigenen Feststellung…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Brandschutz/Sicherheit Gemeinschaftsfläche Mietshaus Rheinsberger Str. 18 [#292217]
Datum
20. Dezember 2023 08:03
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat keine eigenen Feststellungen zum Brandschutz/der Sicherheit an den Gemeinschaftsflächen im Mietshaus auf dem Grundstück Rheinsberger Str. 18 getroffen. Das Bezirksamt Mitte hat auf Beschwerden eines Mieters hin entsprechende Feststellungen gemacht und auf eine Beseitigung hingewirkt. Lediglich Beschwerden aus den Jahren 2021 und 2022 sind vom Beschwerdeführer an die Bezirksaufsicht weitergeleitet worden. Das Bezirksamt Mitte wurde im Rahmen der Bezirksaufsicht zur Stellungnahme zu diesen Beschwerden aufgefordert. Es hat über die Feststellung und Beseitigung von Mängeln berichtet. Vorgangsnummer beim Bezirksamt, Datum der Feststellung der Mängel und Datum der Beseitigung der Mängel wurden dabei nur teilweise mitgeteilt. Für die Auskunft über die erfragten, hier nur teilweise vorliegenden Daten zu den Beschwerden fallen gem. § 16 Informationsfreiheitsgesetz i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge i. V. m. Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bzw. 3 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung Gebühren an. Diese hängen maßgeblich vom anfallenden Verwaltungsaufwand ab (voraussichtliche ca. eine bis 1,5 Stunden Arbeitsaufwand einer Beamtin/eines Beamten im höheren Dienst) und können deshalb im Vorfeld nur grob geschätzt werden (ca. 90 bis 130 Euro). Soweit an dem IFG-Antrag festgehalten werden soll, bitte ich zunächst um Mitteilung einer Postanschrift zur Übersendung eines Gebührenbescheids. In diesem Fall wäre zudem zunächst eine Stellungnahme des Bezirksamts Mitte bezüglich einer Aktenauskunft der von dort zugelieferten Daten einzuholen. Da das Bezirksamt Mitte – anders als die Senatsverwaltung für Inneres und Sport – über alle erfragten Daten verfügen dürfte – wird angeregt, den IFG-Antrag direkt beim Bezirksamt Mitte zu stellen. Mit freundlichen Grüßen