Brandschutzaufklärung für geflüchtete Menschen

Welches Konzept besteht für die Brandschutzaufklärung für geflüchtete Menschen? Wird sie überall angeboten und wann? Gibt es überhaupt ein Konzept? Falls nein, sehen sie Bedarf dafür?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welches Konzept besteht für die Brand…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutzaufklärung für geflüchtete Menschen [#290197]
Datum
14. Oktober 2023 21:23
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welches Konzept besteht für die Brandschutzaufklärung für geflüchtete Menschen? Wird sie überall angeboten und wann? Gibt es überhaupt ein Konzept? Falls nein, sehen sie Bedarf dafür?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290197/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informat…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Brandschutzaufklärung für geflüchtete Menschen [#290197]
Datum
20. Oktober 2023 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.10.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1125 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 14.11.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG, der hier unter dem Aktenze…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Brandschutzaufklärung für geflüchtete Menschen [#290197]
Datum
8. November 2023 12:45
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
357,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG, der hier unter dem Aktenzeichen 13B-IFG-1125 geführt wird. Nachfolgend übersende ich Ihnen die erbetene Information. Nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 Punkt 7.1. (2) sind gerade Besuchende (=Antragstellende) auf folgende organisatorische Maßnahmen hinzuweisen: 1) Brandschutzordnung Teil A 2) Flucht- und Rettungspläne mit "Regeln für das Verhalten im Brandfall" Die Brandschutzordnungen Teil A mit den grundlegenden Hinweisen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall hängen in den Außenstellen des Bundesamtes aus. Im Rahmen der Begehungen wird auch darauf geachtet, dass diese gem. DIN 14096 Kap. 6.1.4 den Antragstellenden zumindest im Bereich der Warteräume fremdsprachig zur Verfügung gestellt werden. Ein Beispiel aus der Außenstelle Bochum finden Sie im Anhang. Die Auswahl der Sprachen wird von den Zuständigen der jeweiligen Außenstelle getroffen. Flucht- und Rettungspläne sind in den Außenstellen mit Publikumsverkehr vorhanden und stehen damit den Antragstellenden und ihren Begleitpersonen ebenfalls zur Verfügung. Ein Beispiel aus der Außenstelle Hamburg ist im Anhang beigefügt. Werden bei den Begehungen diesbezüglich Mängel festgestellt, wird das in den Begehungsprotokollen festgehalten. Das Erstellen dieser Pläne liegt jedoch in der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bzw. der jeweiligen Gebäudeeigentümer. Eine explizite Belehrung / Unterweisung der Antragstellenden durch die Mitarbeitenden des Bundeamtes erfolgt daher in Bezug auf Brandschutzmaßahmen nicht, jedoch werden die allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Information zum Verhalten im Brandfall erfüllt. Zusätzlich zu den o.a. Informationen sind im Räumungsfall die Beschäftigten, Brandschutzhelfenden sowie das Sicherheitspersonal aufgefordert, die Antragstellenden zu begleiten bzw. zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern und zu unterstützen. Dies wird auch im Rahmen von Räumungsübungen (ASR A2.3 Kap. 11) im regulären Dienstbetrieb - also u.a. mit Antragstellenden - evaluiert. Ob Themen des Brandschutzes auch in Integrationskursen, im Sinne von „Das macht die Feuerwehr“ oder „Was mache ich, wenn es bei mir brennt?“, angesprochen werden, ist hier nicht bekannt. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Anbieter von Integrationskursen. Eine „Brandschutzaufklärung" der Antragstellenden im Rahmen der Unterbringung würde in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen. Wenn Sie diesbezüglich Informationen wünschen, bitte ich Sie, sich an das jeweilige Bundesland oder die Ausländerbehörden zu wenden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen