Brandschutzbedarfsplan
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Dresden
Ich möchte die doppelte Antragstellung entschuldigen. Der vorherige Antrag (Nummer #188256) wurde nach SächsUIG/VIG gestellt. Dieser Antrag stellt es nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, was ich als zielführender erachte.
Ich bitte dennoch um Bearbeitung beider Anträge. Sobald einer der Anträge erfolgreich ist, erachten Sie den anderen als hinfällig.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Juni 2020
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10. Juli 2020
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