Brandschutzbedarfsplan Feuerwehr Rheda-Wiedenbrück

- aktueller Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr Stadt Rheda-Wiedenbrück
- Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Stadt Rheda-Wiedenbrück

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutzbedarfsplan Feuerwehr Rheda-Wiedenbrück [#289429]
Datum
2. Oktober 2023 23:08
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- aktueller Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr Stadt Rheda-Wiedenbrück - Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Stadt Rheda-Wiedenbrück
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289429/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzbedarfsplan Feuerwehr Rheda-Wiedenbrück“ vom 02.10.2023…
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brandschutzbedarfsplan Feuerwehr Rheda-Wiedenbrück [#289429]
Datum
31. März 2024 01:01
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzbedarfsplan Feuerwehr Rheda-Wiedenbrück“ vom 02.10.2023 (#289429) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 146 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Kein Nachrichtentext
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Via
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Betreff
Datum
10. April 2024 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Sehr [geschwärzt], die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes aus dem Jahr 2021 habe ich Ihnen über den Date…
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
Brandschutzbedarfsplan Feuerwehr Rheda-Wiedenbrück [#289429]
Datum
10. April 2024 14:19
Status
image001.jpg
3,5 KB


Sehr [geschwärzt], die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes aus dem Jahr 2021 habe ich Ihnen über den Datei-Upload der Seite "Frag den Staat" zur Verfügung gestellt. Bei der AAO handelt es sich um ein internes Dokument der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Den Informationszugang hierzu kann ich Ihnen i. S. d. § 6 Buchst. a IFG NRW daher nicht gewähren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]