Brandschutzkonzept Ordnungsamt, Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach

1. Brandschutzkonzept des Ordnungsamt, Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach.
( dies sollte selbstverständlich im Brandschutzkonzept enthalten sein, dennoch nochmals eine kleine Aufschlüsselung: Rettungsweglänge von den einzelnen Räumen ins Freie, Nachweis des ersten und 2 Rettungswegs, ggf. Kompensationsmaßnahmen, welche Rechtsgrundlagen wurden herangezogen, es ist eine Holztreppe vorhanden die keinerlei Brandschutzqualitäten aufweist, Aussagen über Alarmierungseinrichtungen, Aussagen wo das Hubrettungsfahrzeug anleitert mit entsprechendem Nachweis nach DIN 14090. Es wird stark bezweifelt, dass entsprechende Aufstellflächen nach DIN 14090 zur Verfügung stehen. Bei uns wird die DIN ebenso gefordert, somit erwarten wir das bei öffentlichen Gebäuden ebenso. Es wird darauf hingewiesen, dass Aufstellfächen in einer Ebene liegen müssen und in keiner Richtung mehr als 5% geneigt sein dürfen. Nachweis über die Bodenpressung von mindestens 800 kN/m² bei den Aufstellfächen.
Aussage zu den Decken, Aussagen zur Sicherheitsbeleuchtung, Aussagen zu tragenden und aussteifenden Teilen)

Bitte übersenden Sie das gesamte Brandschutzkonzept, so wie Sie es von einfachen Bauherren auch fordern, oben habe ich Ihnen ein paar Beispiele genannt.

2. Lageplan, Grundrisse, Schnitte, und Ansichten Ordnungsamt, Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach

3. Planung für den Umbau.

4. Stellplatznachweis

5. Aussagen zu Elektroverteilern

Das Ordnungsamt weißt auf den ersten Blick erhebliche Brandschutzmängel auf. Es ist kein notwendiger Treppenraum vorhanden, außerdem gibt es in den notwendigen Fluren zu Büro- und Veranstaltungsräumen keine Brandschutztüren. Hier teilen Sir mir bitte umgehend mit, mit welchen Maßnahmen Sie diesen Mängeln entgegen treten.

Der Baubürgermeister Kuhlmann lässt Nutzungsuntersagungen bei uns als Familie wegen Lapalien über Jahre hinweg verhängen, bei uns müssen sogar bei Nutzungsänderungen die Grundrisse die Stricharten der DIN erfüllen, ansonsten werden unsere Bauanträge nicht bearbeietet, weil "Unterlagen fehlen", das nimmt er unter anderem zum Anlass um Nutzungsuntersagungen und Baueinstellungen aufrecht zu erhalten und Genehmigungen zu blockieren.

Daher muss geprüft werden, ob bei eigenen Projekten mit dem gleichen Ermessensspielraum unter den Gesichtspunkten des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes gearbeitet wird. Deshalb stellen wir den Antrag auf diese Einsichtnahme. Wir erwarten keine Gleichheit im Unrecht, möchten aber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und mit demselben Ermessensgrundsatz wie alle Bauherren in Biberach behandelt werden. Darauf haben wir Anspruch.

Wenn bei einem einfachen Bürger die Grundrisse die richtige Strichart nach DIN erfüllen müssen, da sonst keine Genehmigung erteilt wird gehe ich davon aus, dass die Baupläne von Behörden mit einer noch besseren Sorgfalt bearbeitet werden.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2019
  • Frist
    23. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Brandschut…
An Stadtverwaltung Biberach an der Riß Details
Von
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Betreff
Brandschutzkonzept Ordnungsamt, Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach [#132883]
Datum
23. April 2019 19:33
An
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Brandschutzkonzept des Ordnungsamt, Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach. ( dies sollte selbstverständlich im Brandschutzkonzept enthalten sein, dennoch nochmals eine kleine Aufschlüsselung: Rettungsweglänge von den einzelnen Räumen ins Freie, Nachweis des ersten und 2 Rettungswegs, ggf. Kompensationsmaßnahmen, welche Rechtsgrundlagen wurden herangezogen, es ist eine Holztreppe vorhanden die keinerlei Brandschutzqualitäten aufweist, Aussagen über Alarmierungseinrichtungen, Aussagen wo das Hubrettungsfahrzeug anleitert mit entsprechendem Nachweis nach DIN 14090. Es wird stark bezweifelt, dass entsprechende Aufstellflächen nach DIN 14090 zur Verfügung stehen. Bei uns wird die DIN ebenso gefordert, somit erwarten wir das bei öffentlichen Gebäuden ebenso. Es wird darauf hingewiesen, dass Aufstellfächen in einer Ebene liegen müssen und in keiner Richtung mehr als 5% geneigt sein dürfen. Nachweis über die Bodenpressung von mindestens 800 kN/m² bei den Aufstellfächen. Aussage zu den Decken, Aussagen zur Sicherheitsbeleuchtung, Aussagen zu tragenden und aussteifenden Teilen) Bitte übersenden Sie das gesamte Brandschutzkonzept, so wie Sie es von einfachen Bauherren auch fordern, oben habe ich Ihnen ein paar Beispiele genannt. 2. Lageplan, Grundrisse, Schnitte, und Ansichten Ordnungsamt, Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach 3. Planung für den Umbau. 4. Stellplatznachweis 5. Aussagen zu Elektroverteilern Das Ordnungsamt weißt auf den ersten Blick erhebliche Brandschutzmängel auf. Es ist kein notwendiger Treppenraum vorhanden, außerdem gibt es in den notwendigen Fluren zu Büro- und Veranstaltungsräumen keine Brandschutztüren. Hier teilen Sir mir bitte umgehend mit, mit welchen Maßnahmen Sie diesen Mängeln entgegen treten. Der Baubürgermeister Kuhlmann lässt Nutzungsuntersagungen bei uns als Familie wegen Lapalien über Jahre hinweg verhängen, bei uns müssen sogar bei Nutzungsänderungen die Grundrisse die Stricharten der DIN erfüllen, ansonsten werden unsere Bauanträge nicht bearbeietet, weil "Unterlagen fehlen", das nimmt er unter anderem zum Anlass um Nutzungsuntersagungen und Baueinstellungen aufrecht zu erhalten und Genehmigungen zu blockieren. Daher muss geprüft werden, ob bei eigenen Projekten mit dem gleichen Ermessensspielraum unter den Gesichtspunkten des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes gearbeitet wird. Deshalb stellen wir den Antrag auf diese Einsichtnahme. Wir erwarten keine Gleichheit im Unrecht, möchten aber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und mit demselben Ermessensgrundsatz wie alle Bauherren in Biberach behandelt werden. Darauf haben wir Anspruch. Wenn bei einem einfachen Bürger die Grundrisse die richtige Strichart nach DIN erfüllen müssen, da sonst keine Genehmigung erteilt wird gehe ich davon aus, dass die Baupläne von Behörden mit einer noch besseren Sorgfalt bearbeitet werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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