Brandschutzkonzept Ordnungsamt, Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach
1. Brandschutzkonzept des Ordnungsamt, Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach.
( dies sollte selbstverständlich im Brandschutzkonzept enthalten sein, dennoch nochmals eine kleine Aufschlüsselung: Rettungsweglänge von den einzelnen Räumen ins Freie, Nachweis des ersten und 2 Rettungswegs, ggf. Kompensationsmaßnahmen, welche Rechtsgrundlagen wurden herangezogen, es ist eine Holztreppe vorhanden die keinerlei Brandschutzqualitäten aufweist, Aussagen über Alarmierungseinrichtungen, Aussagen wo das Hubrettungsfahrzeug anleitert mit entsprechendem Nachweis nach DIN 14090. Es wird stark bezweifelt, dass entsprechende Aufstellflächen nach DIN 14090 zur Verfügung stehen. Bei uns wird die DIN ebenso gefordert, somit erwarten wir das bei öffentlichen Gebäuden ebenso. Es wird darauf hingewiesen, dass Aufstellfächen in einer Ebene liegen müssen und in keiner Richtung mehr als 5% geneigt sein dürfen. Nachweis über die Bodenpressung von mindestens 800 kN/m² bei den Aufstellfächen.
Aussage zu den Decken, Aussagen zur Sicherheitsbeleuchtung, Aussagen zu tragenden und aussteifenden Teilen)
Bitte übersenden Sie das gesamte Brandschutzkonzept, so wie Sie es von einfachen Bauherren auch fordern, oben habe ich Ihnen ein paar Beispiele genannt.
2. Lageplan, Grundrisse, Schnitte, und Ansichten Ordnungsamt, Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach
3. Planung für den Umbau.
4. Stellplatznachweis
5. Aussagen zu Elektroverteilern
Das Ordnungsamt weißt auf den ersten Blick erhebliche Brandschutzmängel auf. Es ist kein notwendiger Treppenraum vorhanden, außerdem gibt es in den notwendigen Fluren zu Büro- und Veranstaltungsräumen keine Brandschutztüren. Hier teilen Sir mir bitte umgehend mit, mit welchen Maßnahmen Sie diesen Mängeln entgegen treten.
Der Baubürgermeister Kuhlmann lässt Nutzungsuntersagungen bei uns als Familie wegen Lapalien über Jahre hinweg verhängen, bei uns müssen sogar bei Nutzungsänderungen die Grundrisse die Stricharten der DIN erfüllen, ansonsten werden unsere Bauanträge nicht bearbeietet, weil "Unterlagen fehlen", das nimmt er unter anderem zum Anlass um Nutzungsuntersagungen und Baueinstellungen aufrecht zu erhalten und Genehmigungen zu blockieren.
Daher muss geprüft werden, ob bei eigenen Projekten mit dem gleichen Ermessensspielraum unter den Gesichtspunkten des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes gearbeitet wird. Deshalb stellen wir den Antrag auf diese Einsichtnahme. Wir erwarten keine Gleichheit im Unrecht, möchten aber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und mit demselben Ermessensgrundsatz wie alle Bauherren in Biberach behandelt werden. Darauf haben wir Anspruch.
Wenn bei einem einfachen Bürger die Grundrisse die richtige Strichart nach DIN erfüllen müssen, da sonst keine Genehmigung erteilt wird gehe ich davon aus, dass die Baupläne von Behörden mit einer noch besseren Sorgfalt bearbeitet werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. April 2019
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23. Mai 2019
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