Brandverhütungsschauen an Schulen

Eine Übersicht über Brandverhütungsschauen an den Schulen der Landeshauptstadt Schwerin der letzten 10 Jahre. Der OB sprach in seinem Post auf Facebook davon, daher gehe ich davon aus, dass eine Aufstellung existiert.

https://www.facebook.com/badenschier/photos/a.1936549696570722.1073741828.1920041901554835/2280733685485653/?type=3&theater

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
    5. August 2017
  • Kosten dieser Information:
    288,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Über…
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Brandverhütungsschauen an Schulen [#23783]
Datum
4. Juli 2017 00:25
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über Brandverhütungsschauen an den Schulen der Landeshauptstadt Schwerin der letzten 10 Jahre. Der OB sprach in seinem Post auf Facebook davon, daher gehe ich davon aus, dass eine Aufstellung existiert. https://www.facebook.com/badenschier/photos/a.1936549696570722.1073741828.1920041901554835/2280733685485653/?type=3&theater
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandverhütungsschauen an Schulen“ vom 04.07.2…
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Brandverhütungsschauen an Schulen [#23783]
Datum
7. August 2017 18:26
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandverhütungsschauen an Schulen“ vom 04.07.2017 (#23783) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 23783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Schwerin
Guten Tag Herr Filter, Ihre Anfrage ist über Herr Oberbürgermeister Dr. Badenschier an mich weitergeleitet worden…
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Betreff
Brandverhütungsschauen an Schulen z. w. V.
Datum
5. September 2017 10:01
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Filter, Ihre Anfrage ist über Herr Oberbürgermeister Dr. Badenschier an mich weitergeleitet worden. Nach den Vorgaben des IFG-MV bedürfen Anfragen nach dem IFG M-V der Schriftform. Schriftformersetzend können Anfragen auch auf elektronischem Wege gestellt werden. Dies kann entweder (a) durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an die folgende E-Mail-Adresse geschehen: <<E-Mail-Adresse>> Die Anfrage kann (b) auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz gestellt werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> In den Fällen der Buchstaben (a) und (b) sind dabei lediglich die nachfolgenden Dateiformate mit Dateigrößen bin jeweils max. 10 MB zugelassen: •Word (alternativ doc, docx) •Excel (xls, xlsx) •OpenOffice-/LibreOffice-Formate •Textdateien (txt) im ASCII-Format •PDF, PDF/A •Bilddateien als jpeg, tiff, bmp, png Ausgeschlossen sind komprimierte Dateien, wie z.B. ZIP, RAR oder ähnlich> Sobald Ihre Anfrage nach Maßgabe der vorgenannten Ausführungen hier eingeht eingeht, wird sie von dem hierfür zuständigen Fachdienst innerhalb des Hauses bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Schwerin
Kein Nachrichtentext
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. September 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
524,2 KB
Landeshauptstadt Schwerin
Kein Nachrichtentext
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. September 2017
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_1876.jpg
1,2 MB
Johannes Filter
AW: [#23783] Sehr geehrter Kleinschmidt, ich sehe von meiner ursprünglichen Anfrage ab. Welche Dokumente können S…
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: [#23783]
Datum
6. November 2017 19:20
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Kleinschmidt, ich sehe von meiner ursprünglichen Anfrage ab. Welche Dokumente können Sie mir ohne Kosten zur Verfügung stellen, da sie z.B. schon existieren und nicht neu zusammen gestellt werden. Dem OB wurde ja auch irgendwie über den aktuellen Stand informiert. Können Sie mir das Dokument zusenden? Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 23783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landeshauptstadt Schwerin
AW: [#23783] Sehr geehrter Absender, ich vermag Ihre Anfrage mangels eines verwertbaren Betreffs keinem Vorgang z…
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Betreff
AW: [#23783]
Datum
27. November 2017 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Absender, ich vermag Ihre Anfrage mangels eines verwertbaren Betreffs keinem Vorgang zuzuordnen. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
AW: AW: [#23783] Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgenden Vorgang: https://fragdenstaat.de/anfrage/bra…
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: AW: [#23783]
Datum
8. Dezember 2017 23:30
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgenden Vorgang: https://fragdenstaat.de/anfrage/brandverhutungsschauen-an-schulen/ Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 23783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landeshauptstadt Schwerin
AW: AW: [#23783] Sehr geehrter Herr Filter, ich darf Sie zur weiteren Bearbeitung Ihres mit E-Mail vom 06.11.2017…
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Betreff
AW: AW: [#23783]
Datum
12. Dezember 2017 08:44
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AW23783.eml
4,8 KB
Sehr geehrter Herr Filter, ich darf Sie zur weiteren Bearbeitung Ihres mit E-Mail vom 06.11.2017 aktualisierten und als Anlage oben nochmals angefügten Anliegens erneut an Herrn Dr. Jakobi verweisen, der Ihnen im Fortgang zu meiner seinerzeitigen E-Mail vom 05.09.2017 bereits mit Schriftsatz vom 26.09.2017 mitgeteilt hatte, dass ein Antrag nach dem IFG M-V vor der behördlichen Bearbeitung der Schriftform bedarf (§ 10 Abs. 1 IFG M-V) oder schriftformersetzend auch auf elektronischem Wege, dann allerdings nach den dort näher benannten Maßgaben, gestellt werden kann. Schließlich können Sie einen solchen Antrag auch zur Niederschrift bei der Fachdienststelle 37 (Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst) oder bei jeder anderen Fachdienststelle der Landeshauptstadt Schwerin stellen. Mit freundlichen Grüßen