Brandverhütungsschauen

Wie viel Prozent der erforderlichen Brandverhütungsschauen werden in BW jährlich durchgeführt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
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Max Frank
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Proze…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Max Frank
Betreff
Brandverhütungsschauen [#231449]
Datum
20. Oktober 2021 12:03
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Prozent der erforderlichen Brandverhütungsschauen werden in BW jährlich durchgeführt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Frank Anfragenr: 231449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231449/ Postanschrift Max Frank << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Frank
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Frank, die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen B…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Brandverhütungsschauen [#231449]
Datum
21. Oktober 2021 11:51
Status
Warte auf Antwort
image001.png
18,6 KB


Sehr geehrter Herr Frank, die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie ist daher in baulichen Anlagen und Räumen durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann. Die Durchführung der Brandverhütungsschau ist Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde. Ihre Anfrage haben wir daher an das für das Bauordnungsrecht zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 20.10.2021 Sehr geehrter Herr Frank, Sie bitten um Aktenauskunft, wieviel Prozent der erforderli…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.10.2021
Datum
23. November 2021 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Frank, Sie bitten um Aktenauskunft, wieviel Prozent der erforderlichen Brandverhütungsschauen in Baden-Württemberg jährlich durchgeführt werden. Brandverhütungsschauen werden auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über die Brandverhütungsschau (VwV-Brandverhütungsschau) vom 17. September 2021, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16.12.2020 (GABl. 2021, S. 34) von den unteren Baurechtsbehörden in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Eine Berichtspflicht gegenüber dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Baurechtsbehörde oder einer anderen Stelle, z.B. dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, besteht nicht. Eine weitergehende Auskunft kann daher nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen