Sehr geehrter Herr Frank,
die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie ist daher in baulichen Anlagen und Räumen durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann. Die Durchführung der Brandverhütungsschau ist Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde.
Ihre Anfrage haben wir daher an das für das Bauordnungsrecht zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
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