Braunkohle-Reserve laut Gutachten beihilferelevant

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Laut Artikel der Website http://www.energie-und-management.de/ hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Frage geprüft, ob die Reserven unter die Beihilferichtlinien der EU-Kommission fallen und kommt zu einem „vorläufigen“ Ergebnis: Kapazitäts- wie auch Braunkohle-Reserve sind beihilferelevant, das heißt, sie stellen staatliche Beihilfen dar und entsprechend müsse ihre Vereinbarkeit mit den Beihilferegeln geprüft werden. Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass die EU-Kommission einen breiten Spielraum für ihre Beurteilung hat, vor allem bei der Kapazitätsreserve. Ich bitte das Gutachten zur Verfügung zu stellen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. August 2015
  • Frist
    18. September 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Artikel der…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Braunkohle-Reserve laut Gutachten beihilferelevant [#11083]
Datum
17. August 2015 09:55
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Artikel der Website http://www.energie-und-management.de/ hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Frage geprüft, ob die Reserven unter die Beihilferichtlinien der EU-Kommission fallen und kommt zu einem „vorläufigen“ Ergebnis: Kapazitäts- wie auch Braunkohle-Reserve sind beihilferelevant, das heißt, sie stellen staatliche Beihilfen dar und entsprechend müsse ihre Vereinbarkeit mit den Beihilferegeln geprüft werden. Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass die EU-Kommission einen breiten Spielraum für ihre Beurteilung hat, vor allem bei der Kapazitätsreserve. Ich bitte das Gutachten zur Verfügung zu stellen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme u…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Braunkohle-Reserve laut Gutachten beihilferelevant [#11083]
Datum
20. August 2015 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Eingangsbesttigung.pdf
97,0 KB
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schrei…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29
Datum
30. September 2015 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen