Braunkohlebriketts

Wie viele Tonnen Braunkohlebriketts werden in Stuttgart jährliche verbrannt?

Wie viele CO2, Feinstaub, Quecksilber, Uran gelangt dadurch in die Luft?

Warum ist das Verbrennen von Braunkohlebriketts in privaten Feuerungsanlagen möglich, die keinerlei Filtertechnik besitzen?

Liegen Studien über gesundheitliche Folgen der Verbrennung von Braunkohlebriketts vor?

Welch Maßnahmen sind geplant, um den Verbrauch von Braunkohlebriketts zu reduzier?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Tonn…
An Amt für Umweltschutz Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Braunkohlebriketts [#236614]
Datum
2. Januar 2022 14:13
An
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Tonnen Braunkohlebriketts werden in Stuttgart jährliche verbrannt? Wie viele CO2, Feinstaub, Quecksilber, Uran gelangt dadurch in die Luft? Warum ist das Verbrennen von Braunkohlebriketts in privaten Feuerungsanlagen möglich, die keinerlei Filtertechnik besitzen? Liegen Studien über gesundheitliche Folgen der Verbrennung von Braunkohlebriketts vor? Welch Maßnahmen sind geplant, um den Verbrauch von Braunkohlebriketts zu reduzier?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236614/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt für Umweltschutz Stuttgart
WG: frag den staat: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 02.01.2022 haben Sie einen…
Von
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Betreff
WG: frag den staat: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
2. Februar 2022 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 02.01.2022 haben Sie einen Antrag zum Thema Verbrennen von Braunkohlebriketts mit einigen Fragen an uns gestellt. Folgendes können wir Ihnen mitteilen: Nach der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ist der Einsatz von Braunkohlebriketts in privaten Feuerungsanlagen nur zulässig, wenn die jeweilige einzelne Anlage hierfür geeignet ist und die gesetzlichen Anforderungen an Emissionsgrenzwerte, Wirkungsgrad sowie Staubminderung nach dem Stand der Technik erfüllt werden. Wir haben keine Angaben dazu, wie viele Braunkohlebriketts im Stadtgebiet pro Jahr für Heizzwecke verwendet wird. Demzufolge können wir Ihre Fragen zu den Emissionen nur insofern beantworten, als dass diese anlagenabhängig sind. Weiterhin liegen die angefragten Studien nicht vor und Maßnahmen sind nach unserem Kenntnisstand keine geplant. Mit freundlichen Grüßen