Braunkohlebriketts

Wie viele Tonnen Braunkohlebriketts werden in DE jährliche verbrannt?

Wie viele CO2, Feinstaub, Quecksilber, Uran gelangt dadurch in die Luft?

Warum ist das Verbrennen von Braunkohlebriketts in privaten Feuerungsanlagen möglich, die keinerlei Filtertechnik besitzen?

Liegen Studien über gesundheitliche Folgen der Verbrennung von Braunkohlebriketts vor?

Welch Maßnahmen sind geplant, um den Verbrauch von Braunkohlebriketts zu reduzier?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Tonnen …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Braunkohlebriketts [#236616]
Datum
2. Januar 2022 14:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Tonnen Braunkohlebriketts werden in DE jährliche verbrannt? Wie viele CO2, Feinstaub, Quecksilber, Uran gelangt dadurch in die Luft? Warum ist das Verbrennen von Braunkohlebriketts in privaten Feuerungsanlagen möglich, die keinerlei Filtertechnik besitzen? Liegen Studien über gesundheitliche Folgen der Verbrennung von Braunkohlebriketts vor? Welch Maßnahmen sind geplant, um den Verbrauch von Braunkohlebriketts zu reduzier?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236616/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr [geschwärzt], zu Ihrem Antrag vom 2. Januar 2022 übermittle ich Ihnen den Bescheid im Anhang. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: IFG/UIG/VIG-Anfrage zu Braunkohlebriketts [#236616]
Datum
5. Januar 2022 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], zu Ihrem Antrag vom 2. Januar 2022 übermittle ich Ihnen den Bescheid im Anhang. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Regierungsdirektor [geschwärzt] Referat II A 5 – Stein- und Braunkohlebergbau, Uranbergbausanierung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, liegen die Informationen nicht vor oder fehlt nur der Wille? Mit freundlichen Grü…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG/UIG/VIG-Anfrage zu Braunkohlebriketts [#236616]
Datum
11. Januar 2022 20:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, liegen die Informationen nicht vor oder fehlt nur der Wille? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236616/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in bzgl. Ihrer Nachfrage verweise ich auf den letzten Satz zur Ziffer 1 meines Bescheides vom …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: IFG/UIG/VIG-Anfrage zu Braunkohlebriketts [#236616]
Datum
13. Januar 2022 14:06
Status
Sehr Antragsteller/in bzgl. Ihrer Nachfrage verweise ich auf den letzten Satz zur Ziffer 1 meines Bescheides vom 5. Januar 2022. Valide Informationen zu den erfragten Emissionen aus der Verbrennung von Braunkohlebriketts, zu deren gesundheitlichen Folgen und zu möglichen Maßnahmen, dies zu vermeiden, dürften im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und seiner nachgeordneten Behörde, dem Umweltbundesamt, vorliegen. Einer Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte – und damit an Stellen außerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz – hatten Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich widersprochen. Insofern kann ich nur meinen Hinweis wiederholen, sich direkt an die Behörde zu wenden, in der diese Informationen vorliegen dürften. Zu Ihrer Frage nach der Menge der jährlich in Deutschland verbrannten Tonnen an Braunkohlebriketts verweise ich auf die von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. im Internet veröffentlichten Energiebilanzen. https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/bilanzen-1990-bis-2019/?wpv-jahresbereich-bilanz=2011-2020 Mit freundlichen Grüßen