Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

BRD

meine Frage betrifft unseren Staat und dessen Souveränität.
In Internetforen und Blogbeiträgen scheiden sich die Geister über das
Datum der Gründung der BRD als Staat. Ich gehe davon aus, dass die BRD
bei Gründung kein Souveräner Staat war, sondern ein vereinigtes
Wirtschaftsgebiet, welches von den Alliierten besetzt war. Die BRD stand
also zunächst unter einem Besatzungsrecht.

Können Sie mir ein Datum nennen, ab dem die BRD ein eigenständiger und
Souveräner Staat wurde?

Da meine Informationsquellen hier erschöpft sind und ich im Internet nur
"zweifelhafte" Informationen bekomme, bitte ich auch um Mitteilung, wo
ich mich hierzu weiter belesen kann bzw. um Übersendung entsprechender
Informationen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juli 2017
  • Frist
    4. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine Frage betr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BRD [#23766]
Datum
2. Juli 2017 23:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine Frage betrifft unseren Staat und dessen Souveränität. In Internetforen und Blogbeiträgen scheiden sich die Geister über das Datum der Gründung der BRD als Staat. Ich gehe davon aus, dass die BRD bei Gründung kein Souveräner Staat war, sondern ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet, welches von den Alliierten besetzt war. Die BRD stand also zunächst unter einem Besatzungsrecht. Können Sie mir ein Datum nennen, ab dem die BRD ein eigenständiger und Souveräner Staat wurde? Da meine Informationsquellen hier erschöpft sind und ich im Internet nur "zweifelhafte" Informationen bekomme, bitte ich auch um Mitteilung, wo ich mich hierzu weiter belesen kann bzw. um Übersendung entsprechender Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BRD“ vom 02.07.2017 (#23766) wurde von Ihnen n…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BRD [#23766]
Datum
10. August 2017 23:13
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BRD“ vom 02.07.2017 (#23766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BRD“ vom 02.07.2017 (#23766) wurde von Ihnen n…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: BRD [#23766]
Datum
29. August 2017 23:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BRD“ vom 02.07.2017 (#23766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Hallo " Antragsteller/in Antragsteller/in", mit Ihren per E-Mail vom 2. Juli 2017 formulierten Anliegen…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: BRD [#23766]
Datum
31. August 2017 10:40
Status
Warte auf Antwort
Hallo " Antragsteller/in Antragsteller/in", mit Ihren per E-Mail vom 2. Juli 2017 formulierten Anliegen: "Können Sie mir ein Datum nennen, ab dem die BRD ein eigenständiger und Souveräner Staat wurde?" "Da meine Informationsquellen hier erschöpft sind und ich im Internet nur "zweifelhafte" Informationen bekomme, bitte ich auch um Mitteilung, wo ich mich hierzu weiter belesen kann bzw. um Übersendung entsprechender Informationen." beantragen Sie nicht Zugang zu in den Akten des BMJV vorhandenen amtlichen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie bitten vielmehr um allgemeine Auskünfte. Es handelt sich daher auch nicht um einen Antrag nach § 1 IFG. Allein die Bezugnahme auf das IFG begründet noch keinen entsprechenden Antrag. Nach § 14 Absatz 3 Satz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Privatpersonen kann jedoch zu Sachfragen (Bürgeranfragen) formlos Auskunft gegeben werden. Nach den Sätzen 3 und 4 der Vorschrift gilt jedoch, dass auf den Postweg zu verweisen ist, falls bei elektronischen Anfragen Zweifel an der Identität der Person, die Auskunft erbeten hat, bestehen, und dass Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, grundsätzlich nicht zu beantworten sind. Sollten Sie daher weiter an einer Beantwortung Ihrer als Sachanfragen zu wertenden Anliegen interessiert sein, ist die Nennung Ihres vollständigen Namens sowie Ihrer zustellfähigen Anschrift erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie die Antwort an: Konstantin Hopp Feldstr. 106 24105 Kiel Mit freu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: BRD [#23766]
Datum
27. September 2017 17:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie die Antwort an: Konstantin Hopp Feldstr. 106 24105 Kiel Mit freundlichen Grüßen Konstantin Hopp Anfragenr: 23766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>