Breitband in Bad Münstereifel

Ist für das Stadtgebiet Bad Münstereifel eine Markterkundung in Sachen Breitband durchgeführt worden?

Wenn ja, durch wen ist diese durchgeführt worden?

Welche Kosten sind dadurch entstanden?

Welche Ergebnisse sind hinsichtlich der bestehenden Geschwindigkeiten festgehalten worden?

Wo besteht im Bereich Breitbandausbau besonderer Handlungsbedarf?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2015
  • Frist
    19. Juni 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bad Münstereifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitband in Bad Münstereifel [#9851]
Datum
18. Mai 2015 13:08
An
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist für das Stadtgebiet Bad Münstereifel eine Markterkundung in Sachen Breitband durchgeführt worden? Wenn ja, durch wen ist diese durchgeführt worden? Welche Kosten sind dadurch entstanden? Welche Ergebnisse sind hinsichtlich der bestehenden Geschwindigkeiten festgehalten worden? Wo besteht im Bereich Breitbandausbau besonderer Handlungsbedarf?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vo…
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
Breitband in Bad Münstereifel [#9851]
Datum
19. Mai 2015 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 18.05.2015. Nach Prüfung Ihrer Anfrage werde ich mich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Sehr geehrtAntragsteller/in Gerne beantworte ich Ihre Fragen bezüglich Breitband in Bad Münstereifel. Ist für d…
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
Breitband in Bad Münstereifel [#9851]
Datum
8. Juni 2015 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Gerne beantworte ich Ihre Fragen bezüglich Breitband in Bad Münstereifel. Ist für das Stadtgebiet Bad Münstereifel eine Markterkundung in Sachen Breitband durchgeführt worden? Wenn ja, durch wen ist diese durchgeführt worden? Seitens der Stadtverwaltung wurde im Juni/Juli 2014 ein Marktbefragungsverfahren durchgeführt. Welche Kosten sind dadurch entstanden? Es sind keine kostenverursachenden Externe beteiligt worden. Welche Ergebnisse sind hinsichtlich der bestehenden Geschwindigkeiten festgehalten worden? Abgefragt wurden Übertragungsgeschwindigkeiten von > 2 MBit/s im Downstream. Von einem Anbieter wurde für einen Teilbereich der Stadt bis Ende 2017 ein Ausbau, durch den bis zu 50 MBit/s im Download zur Verfügung stehen, angekündigt. Weiteres wurde, in Abhängigkeit von den rechtlichen Voraussetzungen, in Aussicht gestellt. Andere Anbieter haben sich nicht gemeldet. Wo besteht im Bereich Breitbandausbau besonderer Handlungsbedarf? Mehr oder weniger in den Dörfern östlich, südlich und westlich der Kernstadt, insbesondere in Eicherscheid, Nöthen, Gilsdorf,Witscheider Hof, Eschweiler, Holzem und Mahlberg. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen