Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen

Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen die über einen Breitband-Internetanschluss verfügen und alle öffentlichen Bildungseinrichtungen die über keinen Breitband-Internetanschluss verfügen. In welcher Höhe sind die Breitband-Internetanschluss-Geschwindigkeiten an den jeweiligen öffentlichen Bildungseinrichtungen ? Welche Provider werden jeweils von den öffentlichen Bildungseinrichtungen genutzt und wie hoch sind jeweils die Kosten für den Breitband-Internetanschluss ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2013
  • Frist
    20. April 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen
Datum
19. März 2013 19:43
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen die über einen Breitband-Internetanschluss verfügen und alle öffentlichen Bildungseinrichtungen die über keinen Breitband-Internetanschluss verfügen. In welcher Höhe sind die Breitband-Internetanschluss-Geschwindigkeiten an den jeweiligen öffentlichen Bildungseinrichtungen ? Welche Provider werden jeweils von den öffentlichen Bildungseinrichtungen genutzt und wie hoch sind jeweils die Kosten für den Breitband-Internetanschluss ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
19. März 2013 19:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Interesse an unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die Deu…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen
Datum
20. März 2013 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Interesse an unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die Deutsche Telekom stellt allen Schulen in Deutschland einen kostenlosen Anschluss ans Internet bereit. Mittlerweile verfügen mehr als 30.000 Schulen mit DSL über einen Breitbandanschluss. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.telekom.com/verantwortung/gesellschaftliche-verantwortung/medienkompetenz/jugendschutz/29396 Gruß Im Auftrag Dr. Schwanke Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen - IT.Referat - Völklinger Straße 49 - 40221 Düsseldorf E-mail: <<E-Mail-Adresse>> Bildungsportal: www.schulministerium.nrw.de Tel.: 0211 - 5867-3219 Fax: 0211 - 5867-3220
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um die g…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Breitband-Internetanschluss an öffentlichen Bildungseinrichtungen
Datum
20. März 2013 15:56
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um die genaue Beantwortung der Fragen, bitte keine Schätzungen von der Telekom aus dem Internet. Ich bitte nochmal um genaue Zahlen, um eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen die über einen Breitband-Internetanschluss verfügen und alle öffentlichen Bildungseinrichtungen die über keinen Breitband-Internetanschluss verfügen. In welcher Höhe sind die Breitband-Internetanschluss-Geschwindigkeiten an den jeweiligen öffentlichen Bildungseinrichtungen ? Welche Provider werden jeweils von den öffentlichen Bildungseinrichtungen genutzt und wie hoch sind jeweils die Kosten für den Breitband-Internetanschluss ? Ich bitte um eine genaue Auflistung. Mit freundlichen Grüßen vom 19.03.2013 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen die über einen Breitband-Internetanschluss verfügen und alle öffentlichen Bildungseinrichtungen die über keinen Breitband-Internetanschluss verfügen. In welcher Höhe sind die Breitband-Internetanschluss-Geschwindigkeiten an den jeweiligen öffentlichen Bildungseinrichtungen ? Welche Provider werden jeweils von den öffentlichen Bildungseinrichtungen genutzt und wie hoch sind jeweils die Kosten für den Breitband-Internetanschluss ? vom 20.03.2013 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Interesse an unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die Deutsche Telekom stellt allen Schulen in Deutschland einen kostenlosen Anschluss ans Internet bereit. Mittlerweile verfügen mehr als 30.000 Schulen mit DSL über einen Breitbandanschluss. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.telekom.com/verantwortung/gesellschaftliche-verantwortung/medienkompetenz/jugendschutz/29396 Gruß Im Auftrag Dr. Schwanke Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen - IT.Referat - Völklinger Straße 49 - 40221 Düsseldorf E-mail: <<E-Mail-Adresse>> Bildungsportal: www.schulministerium.nrw.de Tel.: 0211 - 5867-3219 Fax: 0211 - 5867-3220
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
20. März 2013 15:56
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Breitband-Internetanschluss Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Gem. § 79 SchulG NRW ist es in Nordrhein-Westfal…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Breitband-Internetanschluss
Datum
21. März 2013 10:16
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Gem. § 79 SchulG NRW ist es in Nordrhein-Westfalen Aufgabe des Schulträgers, im Regelfall die Kommune, die für die Schulverwaltung notwendige am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung für die Schulen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch ggf. ein Netzanschluss. Eine von Ihnen gewünschten Aufstellung, welche Schulen über einen Breitband-Internetanschluss verfügen, liegt daher hier im Ministerium nicht vor. Gruß Im Auftrag Dr. Schwanke Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen - IT.Referat - Völklinger Straße 49 - 40221 Düsseldorf E-mail: <<E-Mail-Adresse>> Bildungsportal: www.schulministerium.nrw.de Tel.: 0211 - 5867-3219 Fax: 0211 - 5867-3220