Breitbandausbau an Bildungseinrichtungen

Anfrage an: Kreis Wesel

Eine Auflistung über die vorhandene Internet Bandbreite an den Bildungseinrichtungen im Kreis Wesel. Bitte schlüsseln Sie auch die eingesetzte Anschlusstechnologie, sowie falls vorhanden die Anzahl der parallelen Zugänge und Informationen über mögliche Ausbauvorhanden auf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitbandausbau an Bildungseinrichtungen [#201378]
Datum
21. Oktober 2020 16:33
An
Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung über die vorhandene Internet Bandbreite an den Bildungseinrichtungen im Kreis Wesel. Bitte schlüsseln Sie auch die eingesetzte Anschlusstechnologie, sowie falls vorhanden die Anzahl der parallelen Zugänge und Informationen über mögliche Ausbauvorhanden auf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201378/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Wesel
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Von
Kreis Wesel
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Oktober 2020 16:34
Status
Warte auf Antwort

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Kreis Wesel
Sehr geehrteAntragsteller/in eine von Ihnen gewünschte "Auflistung über die vorhandene Internet- Bandbreite …
Von
Kreis Wesel
Betreff
Antwort: WG: Breitbandausbau an Bildungseinrichtungen [#201378]
Datum
27. Oktober 2020 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in eine von Ihnen gewünschte "Auflistung über die vorhandene Internet- Bandbreite der Bildungseinrichtungen im Kreis Wesel" ist bei der Kreisverwaltung Wesel als solche nicht vorhanden und kann daher auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Zur Erläuterung weise ich darauf hin, dass es eine Vielzahl unterschiedlichster Bildungseinrichtungen in verschiedenster Trägerschaft gibt. Bei Interesse bitte ich Sie, sich an den jeweiligen Träger zu wenden. Mit freundlichen Grüßen