Breitbandausbau / Ausbauberechtigung Neuburg an der Donau Ortsteil Laisacker

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Welcher Anbieter ist im Ortsteil Laisacker der Stadt Neuburg an der Donau ausbauberechtigt?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Februar 2017
  • Frist
    24. März 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welcher Anbieter is…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Breitbandausbau / Ausbauberechtigung Neuburg an der Donau Ortsteil Laisacker [#20409]
Datum
20. Februar 2017 10:34
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welcher Anbieter ist im Ortsteil Laisacker der Stadt Neuburg an der Donau ausbauberechtigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Beantwortung Ihres Antrages nach dem „IFG/UIG/VIG“ vom 20.02.2017, mit dem S…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Breitbandausbau / Ausbauberechtigung Neuburg an der Donau Ortsteil Laisacker [#20409]
Datum
3. März 2017 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Beantwortung Ihres Antrages nach dem „IFG/UIG/VIG“ vom 20.02.2017, mit dem Sie eine Auskunft darüber begehren, welcher Anbieter im Ortsteil Laisacker der Stadt Neuburg an der Donau im Hinblick auf den Breitbandausbau ausbauberechtigt ist, sind die Bestimmungen des IFG einschlägig. Die Regelungen des UIG und VIG sind hier nach erster Einschätzung hingegen nicht maßgeblich. Eine Bekanntgabe der von Ihnen begehrten Information könnte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter berühren. Daher muss gemäß § 8 Abs. 1 IFG dem/den Dritten, dessen/deren Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sein könnten, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren ist mit erheblichem Aufwand verbunden, so dass es sich nicht um eine einfache und gebührenfreie Auskunft handelt. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach der Informationsgebührenverordnung. Sie richtet sich nach dem entstehenden Verwaltungsaufwand, der unter anderem vom Verlauf des/der Drittbeteiligungsverfahren abhängt und nicht konkret vorher gesagt werden kann. Bitte beachten Sie aber, dass die Gebühren bei Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren den Höchstbetrag erreichen können. Sie haben bereits mit Schreiben vom 04.02.2017 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag nach dem IFG gestellt, der sich unter anderem auch auf die Frage bezog, welcher Anbieter den Breitbandausbau im Ortsteil Laisacker der großen Kreisstadt Neuburg vornehmen wird. Diesbezüglich sind Sie am 20.02.2017 darauf hingewiesen worden, dass Gebühren anfallen werden und dass Sie Ihren Antrag im Hinblick auf § 7 Abs. 1 S. 3 IFG begründen müssen. Sie haben daraufhin Ihren Antrag vom 04.02.2017 mit Email vom 20.02.2017 zurückgenommen. Vor diesem Hintergrund verwundert es nun, dass Sie am selben Tag (20.02.2017) einen neuen IFG Antrag mit insoweit gleichem Inhalt – und ebenfalls ohne Begründung – stellen und wiederum ausführen, dass Sie von einer einfachen Auskunft ausgehen. Ich bitte um eine ausdrückliche Klarstellung, dass Sie die Einleitung eines gebührenpflichtigen IFG-Verfahrens wünschen. Da hier Daten Dritter betroffen sind, bitte ich Sie zudem für den Fall, dass Sie die Einleitung eines gebührenpflichtigen IFG-Verfahrens wünschen sollten, um eine entsprechende Begründung Ihres Antrages. Ein IFG-Verfahren wird dann unverzüglich eingeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe eine neue Anfrage gestellt, da ich Ihre Ausf…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: WG: Breitbandausbau / Ausbauberechtigung Neuburg an der Donau Ortsteil Laisacker [#20409]
Datum
3. März 2017 11:25
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe eine neue Anfrage gestellt, da ich Ihre Ausführungen hinsichtlich der Betriebsgeheimnisse nachvollziehen konnte und ich ja auch den Inhalt der Ausbauerklärung begehrt habe. Mit der neuerlichen Anfrage habe ich meine Anfrage deutlich im Umfang reduziert und begehre nun lediglich die Namensnennung des Ausbauberechtigten. Dass die Namensnennung ein Betriebsgeheimnis verletzt wage ich zu bezweifeln und halte somit weiterhin an meiner Ansicht fest, dass eine einfache Anfrage vorliegt, die in ihrem reduzierten Umfang nun auch ohne ein Beteiligungsverfahren abgeschlossen werden kann. Mir ist bekannt, dass die Telekom gegenüber der Stadt Neuburg an der Donau eine Ausbauerklärung abgegeben hat. Ebenfalls ist DSLmobil an einem Ausbau interessiert und hat diesen in einer Mail mir gegenüber für Mitte 2017 in Aussicht gestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Auffassung der Beschlusskammer 3 handelt es sich nicht um eine einfache Auskunf…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Breitbandausbau / Ausbauberechtigung Neuburg an der Donau Ortsteil Laisacker [#20409]
Datum
3. März 2017 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Auffassung der Beschlusskammer 3 handelt es sich nicht um eine einfache Auskunft. Derartige Ausbaurechte werden von betroffenen Unternehmen regelmäßig als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet, weil es sich um die Ausbauplanung der Unternehmen und um deren geschäftliche Betätigung handelt (siehe dazu auch § 17 TKG). Es handelt sich auch nicht um offenkundige Informationen, die in öffentlich-zugänglichen Listen einzusehen wären. Daher muss die Beschlusskammer, um die Rechte der Betroffenen zu wahren, ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Abs. 1 IFG durchführen. Ungeachtet dessen würde die Beantwortung Ihrer Frage schon insofern einen (gebührenpflichtigen) Aufwand verursachen, als die gewünschte Information hier zunächst ermittelt werden muss. Dies erfordert u.a. eine Prüfung, welche/r Kabelverzweiger betroffen sind/ist etc. Falls Sie die Einleitung eines gebührenpflichtigen Verfahrens wünschen, bitte ich um einen eindeutigen Hinweis und eine Begründung Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich ziehe meinen Antrag zurück und wünsche ein angeneh…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: AW: WG: Breitbandausbau / Ausbauberechtigung Neuburg an der Donau Ortsteil Laisacker [#20409]
Datum
3. März 2017 15:58
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich ziehe meinen Antrag zurück und wünsche ein angenehmes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>